Digitale Verwaltung, digitale Wirtschaft, Chancen der Digitalisierung nutzen

Die CDU-Fraktion setzt sich nachdrücklich für die weitere Digitalisierung der Stadt Hamburg ein. Dies betrifft insbesondere die Verwaltung der Stadt, aber auch die Förderung der digitalen Wirtschaft sowie die dafür nötige Infrastruktur. Dabei ist es von höchster Bedeutung, die Bedürfnisse der Bürger und Unternehmer nicht zu vernachlässigen. Wir streben an, die Bürger und Unternehmer aktiv einzubeziehen und sicherzustellen, dass niemand im Transformationsprozess hin zu einer digitalen Stadt übersehen wird.

Hamburg präsentiert sich gerne als fortschrittlich und zukunftsorientiert, doch die Realität der Digitalisierung steht im deutlichen Kontrast zu diesem Selbstbild. Hamburg ist bisher keine Digitalstadt und schöpft die Potentiale der Digitalisierung sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Unternehmen und Verwaltung nicht aus. In diesem Konzept werden konkrete Maßnahmen für eine effizientere Verwaltung, eine stärkere Digitalwirtschaft und zur Verbesserung der Infrastruktur mittels neuer Technologien vorgestellt.

1.1. Digitalisierung und Automatisierung gemeinsam denken
Die gegenwärtige digitale Verwaltungslandschaft in Hamburg weist Defizite auf, die sowohl Bürger als auch Unternehmen negativ beeinflussen. Die Digitalisierung von Prozessen hinkt den internationalen Standards weit hinterher. Zwar sind die Eingabeformulare vieler Abläufe nach außen digitalisiert, die eigentliche Bearbeitung findet jedoch noch weitgehend analog statt. Dies zeigt sich durch hohen Papierverbrauch, lange Wartezeiten und mangelnde Transparenz bezüglich der Bearbeitungsstände. Die Zahlen sprechen hier eine deutliche Sprache: Von 574 stadteigenen Leistungen, die potenziell digitalisiert werden können, sind 26 Prozent nur teilweise und 22 Prozent überhaupt nicht digitalisiert. Dabei zeigt sich auch, dass der Prozess der Digitalisierung nur die rein digitale Abgabe von Daten beschreibt. Das Potential einer anschließenden Automatisierung wird dabei völlig außer Acht gelassen.

1.2. Wirksame Fördermaßnahmen statt Gießkanne
Die unzureichende Digitalisierung der Verwaltung hat direkte Auswirkungen auf die Digitalwirtschaft. Die besorgniserregenden Zahlen des AppliedAI Institute for Europe verdeutlichen die aktuelle Situation: Während Berlin mit 165 und München mit 99 KI-Startups führend sind, hinkt Hamburg mit lediglich 41 deutlich hinterher. Diese Zahlen zeigen unmissverständlich, dass Hamburg mehr Anstrengungen für die Förderung der Digitalwirtschaft unternehmen muss.

Die CDU-Fraktion bekennt sich klar dazu, Hamburg als Digitalstandort strategisch zu stärken. Unser Ziel ist es, die Zukunftschancen zu nutzen und Hamburg schnell zur Nummer 2 der deutschen Startup-Metropolen zu machen, um in naher Zukunft sogar zu Berlin als Nummer 1 aufzuschließen. Hierfür fordern wir gezieltes Standortmarketing, das bundesweit und europaweit aktiv für den Digitalstandort Hamburg werben soll. Die inhaltlichen Ziele sind klar formuliert: Eine Steigerung der Attraktivität des Standorts, Förderung von Startup-Kooperationen mit etablierten Unternehmen, eine bessere Vernetzung von Hochschulen und Startups, eine gute digitale Infrastruktur, der Ausbau bestehender sowie die Entwicklung neuer effektiverer und vor allem umfangreicherer Förderangebote.

1.3. Infrastruktur mit Blick auf die Zukunft ausbauen
Mit digitaler Infrastruktur wird häufig der Zugang zu Glasfaser und 5G assoziiert, ohne dabei konkrete Nutzenszenarien aufzuzeigen. Jedoch bleibt Hamburg selbst bei dieser einfachen Sicht weit hinter seinen Möglichkeiten: Nur 52 Prozent der Haushalte und 57 Prozent der Unternehmen haben Zugang zu Glasfaseranschlüssen. Es ist in Zukunft davon auszugehen, dass das benötigte Datenvolumen in den Haushalten und in der Wirtschaft steigen wird. Ebenso wird die Anzahl der verbundenen Geräte stetig steigen und diverser werden. Das Erheben von Daten (z.B. Auslastung von Straßen, Überprüfung von Leitungs- bzw. Leistungskapazitäten, Vorhersage von Nutzungsverhalten, Unterstützung des autonomen Fahrens) zur Bereitstellung von Mehrwertdiensten wird immer wichtiger werden. Standortentscheidungen werden immer häufiger von der Verfügbarkeit solcher Infrastruktur abhängig gemacht. Deswegen ist es wichtig, diese schnell und bedarfsgerecht aufzubauen, bevor der Rückstand Hamburgs nur noch schwer aufzuholen ist.
Die Digitalisierung ist für uns keine bloße Option, sondern eine unausweichliche Realität, die wir proaktiv gestalten werden. Als CDU-Fraktion sehen wir die Digitalisierung als mächtiges Werkzeug zur Verbesserung der Lebensqualität, Stärkung der Wirtschaft und Positionierung Hamburgs als Vorzeigestadt für digitale Innovation und Effizienz im 21. Jahrhundert.

1.4. Nicht den Status Quo abbilden, sondern die Zukunft aktiv gestalten
Die hier genannten bisherigen Vorhaben der Politik und der Verwaltung stellen stets eine Reaktion auf äußere Umstände (z.B. Corona, Rezession, Digitalisierungsgesetz) sowie dem Folgen von Trends (aktuell KI) dar. Dabei fehlt jedoch die zukunftsgewandte gestaltende Komponente, die klar ein Zielbild vor Augen hat.

Wir als CDU fordern deshalb, dass für die hier genannten Baustellen: Digitalisierung in der Verwaltung, Förderung der Digitalwirtschaft und Ausbau der Infrastruktur ein klares Zielbild formuliert und dessen Erreichung auch überwacht wird. Für die Umsetzung müssen darüber hinaus klare Zuständigkeiten geschaffen werden, sodass die Maßnahmen nicht wie aktuell im Zuständigkeits-Wirrwarr versinken und es somit möglich wird, auch zeitgemäße Umsetzungsformen wählen zu können.

Die Fortführung der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung Hamburgs ist eine der größten und komplexesten Aufgaben der kommenden Jahre. Nachdem bereits für viele Verwaltungsakte eine Beauftragung und Terminvergabe über Onlineportale erfolgen kann, geht es nun um die Digitalisierung und vor allem Automatisierung der dahinterstehenden Prozesse. Nur dadurch können die Effizienz sowie die Bearbeitungszeiten deutlich verbessert werden. Dies ist auch notwendig, da zum einen die bevorstehende Rentenwelle die Zahl der Verwaltungsmitarbeiter deutlich reduzieren wird, zum anderen die Bürger in einer smarten und digitalen Stadt sehr kurze Antwortzeiten und nachvollziehbare Verfahren erwarten dürfen.

Daneben stellt uns die digitale Teilhabe vor weitere Herausforderungen. Jeder Bürger soll einen einfachen, aber gleichzeitig sicheren Zugang zur digitalen Verwaltung haben. Die Umsetzung der Digitalisierung muss so erfolgen, dass alle Bürger die Angebote nutzen können. Dies ist heute leider nicht der Fall. Gute Ansätze, wie zum Beispiel die BundID, überfordern durch ihre Komplexität große Bevölkerungsgruppen.

Langfristig streben wir deswegen an, die Hürden für die Teilhabe drastisch zu senken und Verwaltungsprozesse wo immer möglich vollständig zu automatisieren. Bürgeranträge sollen selbstverständlich online gestellt werden können, Dokumente und Antworten auf Anträge sollen in der Regel sofort bereitstehen. Bei der Automatisierung kann sowohl der Einsatz von KI-Tools („Large Language Models“) neue Möglichkeiten eröffnen, um die bestehende Komplexität handhabbar zu machen, andererseits soll die Vereinfachung der Prozesse und Eingaben zum Ziel haben, dass solch ein Mittel gar nicht erst notwendig wird. Ist eine manuelle Bearbeitung einer Anfrage nötig, streben wir eine Antwortzeit von maximal sieben Tagen an. Unter dieser Maßgabe wollen wir die Digitalisierung und Automatisierung der Verwaltung vorantreiben. Bei der Benutzerfreundlichkeit sollen Lösungen aus der Privatwirtschaft – wie etwa das Onlinebanking – der Benchmark sein.

2.1. Digitalisierung aller Serviceleistungen der Verwaltung
SPD und Grüne beteuern ihren Willen, verstärkt digital mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen zu kommunizieren, solange dies möglich und rechtlich zulässig ist. Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet die Stadt dazu, Verwaltungsleistungen elektronisch anzubieten. Die Realität sieht jedoch düster aus.

Ein alarmierendes Beispiel ist die Zahl von 130 noch immer ausschließlich analog angebotenen Services und Dienstleistungen. Der Senat konnte dazu fast eine Million jährliche Vorgänge ermitteln. Bei vielen dieser analogen Dienstleistungen ist jedoch nicht einmal die genaue Zahl der Vorgänge bekannt.

Begründungen der Verwaltung wie „technische Schnittstelle zum Kundenzentrum besteht noch nicht“, „ein Portal für einen digitalen Austausch steht nicht zur Verfügung“ sowie „eine Unterschrift ist nötig“ verdeutlichen anschaulich, welch geringen Fortschritt SPD und Grüne bisher erzielt haben. Von den 574 stadteigenen Leistungen, die grundsätzlich digitalisiert werden könnten, sind 26 Prozent nur teilweise und weitere 22 Prozent überhaupt nicht digitalisiert. Erschwerend kommt hinzu, dass es dem Senat an einem klaren Zeitplan fehlt, bis wann alle Leistungen digital zugänglich sein sollen. Darüber hinaus fehlt es an der digitalen Grundeinstellung, längst etablierte Techniken, wie digitale Unterschriften oder papierlose Bearbeitung, konsequent nutzen zu wollen.

Die CDU-Fraktion setzt sich deswegen entschieden dafür ein, dass ein umfassender Fahrplan für alle bislang noch nicht zu 100 Prozent umgesetzten digital einreichbaren Anträgen erstellt und zeitnah in die Tat umgesetzt wird. Dabei soll auch die Umsetzung der Automatisierung nach Nutzwert mit aufgenommen werden.

Unser Ziel ist es nicht, im Rahmen der Digitalisierung aktuelle Prozesse einfach 1:1 digital abzubilden. Wir wollen die Chance nutzen, Prozesse und technische Strukturen zu vereinfachen, vereinheitlichen und diese mit den heutigen digitalen Möglichkeiten neu zu denken. Manuelle Bearbeitung soll nur dort erfolgen, wo sie – insbesondere in der persönlichen Kommunikation und fachlichen Einschätzung – tatsächlich notwendig ist. Repetitive Aufgaben sollen automatisiert, Wartezeiten reduziert und Transparenz über den Bearbeitungsstand geschaffen werden. Hierzu ist es nötig, die Prozesse vom Anfang bis zum Ende digital zu bearbeiten.

Nur so kann die Effizienz der Verwaltung gesteigert und wertschöpfender gestaltet werden. Dabei fordert die CDU-Fraktion zudem die Ausnutzung bestehender Möglichkeiten in Ausschreibungsverfahren, um Services best- und schnellstmöglich digital liefern zu können, wie z.B. Teilnahmewettbewerbe, offene Markterkundungen und Rahmenverträge für Entwicklungsleistungen. Bei Entwicklungsprojekten könnte so in einem ersten Schritt ein Proof-of-Concept (PoC) von IT-Unternehmen für geringe Investitionen verlangt werden, um den besten Anbieter stufenweise zu ermitteln. Dabei könnten hiesige Startups mitberücksichtigt werden.

2.2. Cloud Computing zur Kostenreduktion und Verbesserung der Sicherheit
Um die Hamburger Verwaltung und Dataport von operativen Tätigkeiten zu entlasten, streben wir die konsequente Nutzung von Cloud-Services durch die Verwaltung an. Dies kann ebenfalls die Ausfall- sowie die Datensicherheit verbessern. Georeplikation innerhalb Deutschlands und der EU bietet zusätzlichen Schutz der Daten im Katastrophenfall. Zudem ermöglicht die Migration der Verwaltungsanwendungen in die Cloud die einfachere Nutzung von neuen Cloud-Services wie AI-Anwendungen, Data-Processing und Datapools, eine bessere Vernetzung und generell eine einfachere Entwicklung neuer Anwendungen.

Die Cloud-Strategie ist hierbei mit allen Anwendern auszuarbeiten. Die Migration in die Cloud kann als Möglichkeit gesehen werden, relevante Fachverfahren und OZG-Basiskomponenten neu und cloud-native aufzusetzen, um die Vorteile der Cloud etwa in den Bereichen Effizienz, Skalierbarkeit, Geschwindigkeit und damit auch Nachhaltigkeit bestmöglich zu nutzen.

2.3. KI-Assistenten in der Hamburger Verwaltung einführen
Wir erkennen die Bedeutung von KI für die Zukunft an. Deswegen fordern wir die Einführung spezialisierter Ausbildungen und Studiengänge im KI-Bereich an den Hamburger Hochschulen sowie in der Verwaltung. Hamburg muss eine umfassende KI-Strategie entwickeln, um die Potenziale der KI in der Verwaltung und Wirtschaft zu nutzen.

Unsere Vision ist es, Hamburg in der digitalen Verwaltungstransformation voranzubringen und die Effizienz der öffentlichen Verwaltung deutlich zu steigern. Hierzu ist die Einführung eines KI-Assistenten ein wichtiger nächster Schritt, welcher völlig neue Möglichkeiten eröffnet. Baden-Württemberg hat bereits erfolgreich eine KI-Verwaltungsassistenz eingeführt, welche die Bearbeitung von Schriftvorgängen deutlich beschleunigt und hierbei den Datenschutz gewährleistet.

Als CDU-Fraktion wollen wir ein ähnliches System in Hamburg einführen. Dabei steht neben Funktionalen- und Sicherheitsaspekten auch der sinnvolle Einsatz der knappen Steuermittel im Fokus. Wir wollen in dieses wichtige Feld investieren und werden uns unsere Technologiepartner mit Blick auf eine langfristige und tragfähige Partnerschaft aussuchen.

Darüber hinaus soll KI-gestützte Informationsbeschaffung für jedermann als Self-Service möglich werden. Bürger sollen jederzeit in Echtzeit auf ihre Daten und Anträge bei der Stadt zugreifen und diese über KI-basierende Suchmöglichkeiten abfragen können.

2.4. „Hamburg-Login“: SSO für alle öffentlichen Unternehmen
Eine Vielzahl von öffentlichen Unternehmen in Hamburg betreiben eigene Privat- und Geschäftskundenportale sowie die zugrundliegende Infrastruktur zur Verwaltung der Kundendaten, so etwa der HVV, Hamburg Wasser, Hamburg Energie, LOTTO Hamburg, die SAGA, Bäderland, die Stadtreinigung oder auch hamburg.de. Die Portale erfüllen gemeinsam ähnliche Aufgaben für die Kunden, wie z.B. Stammdatenpflege, Autorisierung und Verifikation von Daten.

Nicht nur für die Unternehmen, auch für die Bürgerinnen und Bürger in Hamburg bedeutet dies die Pflege und Absicherung diverser Kundenkonten. Deswegen wollen wir einen einheitlichen Hamburg-Login („SSO – Single Sign On“) für alle öffentlichen Unternehmen in Hamburg einführen, vorzugsweise unter Nutzung des Logins von hamburg.de. Dieser Hamburg-Login („Login mit hamburg.de“) wird die Nutzung von digitalen Diensten in Hamburg deutlich vereinfachen, da die Bürgerinnen und Bürger die Portale aller öffentlichen Unternehmen mit denselben verifizierten Zugangs- und Adressdaten nutzen können. Dabei sollen auch gängige Sicherheitsmechanismen wie Multifaktor Authentifizierung (z.B. mittels Personalausweises oder vergleichbar sicherer Lösungen) angeboten werden.

Ebenso wird dieses zentrale Portal die Effizienz der Verwaltung durch Möglichkeiten zum Datenaustausch und auch die Datensicherheit durch einen zentralen, einheitlichen Betrieb erheblich steigern, da Doppelarbeit vermieden werden kann und die zur Verfügung stehenden Mittel gemeinsam genutzt werden können.

2.5. Zentrale Echtzeit-Datenplattform für öffentliche Daten
Über das Portal govdata.de stellt Hamburg bereits heute Daten zu hunderten Themenbereichen zum Download als Datei zur Verfügung („Open Data“). Das ist aber weder ausreichend für Anwendungen mit einem Bedarf an Echtzeitdaten (wie Informationen zu Großveranstaltungen, lokalen Straßensperrungen oder Meldungen der Polizei und Feuerwehr), noch generell für die Entwicklung von Applikationen, die ihre Daten automatisch und maschinenlesbar aus APIs (Programmierschnittstellen) erhalten sollen.
In Teilen wird dieses Problem durch das zweite Hamburger Datenportal „Urban Data Platform Hamburg“ gelöst, da hier bereits APIs für den automatisierten Zugriff auf die Daten vorhanden sind. Allerdings fokussiert sich dieses Portal bislang nur auf statische Geodaten.

Als CDU-Fraktion wollen wir deswegen den Zugang zu Daten aus der digitalisierten Verwaltung weiter ausbauen und diese in Echtzeit zur Verfügung stellen. Unser Ziel ist es, diese Daten über eine geeignete Plattform sowohl in der Verwaltung selbst als auch in öffentlichen Anwendungen wie hamburg.de, der HVV-App oder in Bürgerservices nutzen zu können. Ebenso sollen sie für städtische Unternehmen, andere kommerzielle Anwender sowie Startups einfach verfügbar sein. Dies würde auch die Qualität eines KI-Assistenten in der Verwaltung verbessern.

Informationen zu Ausflugszielen, Baustellen, lokalen Anwohnerparkzonen, geplanten Demonstrationen, Öffnungszeiten von öffentlichen Einrichtungen bis hin zu den Anbietern im Hamburger Ferienpass sollen zukünftig unkompliziert und verlässlich erreichbar sein.

2.6. Bezahlmöglichkeiten bei den Ämtern
Derzeit bieten die Ämter nicht einheitlich alle verfügbaren Bezahlungsmethoden an und es gibt erhebliche Unterschiede zwischen den Bezirksämtern. Ein Bürger könnte in einem Bezirksamt beispielsweise mit Kreditkarte zahlen, während dies in einem anderen nicht möglich ist. Nicht einmal auf hamburg.de sind die Bezahlmöglichkeiten einheitlich. Dies zeigt eindrücklich, dass bei der Digitalisierung weiterhin in Silos und nicht in übergreifenden Standards gedacht wird.

Wir setzen uns deswegen entschieden dafür ein, dass zunächst bei Onlinebehördengängen alle gängigen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Dies kann insbesondere mit dem Hamburg-Login kombiniert und somit standardisiert werden. Dieser Schritt soll die Benutzerfreundlichkeit erheblich verbessern.

Unser mittelfristiges Ziel ist es, einheitliche Bezahlsysteme für alle öffentlichen Dienstleistungen einzuführen, um Verwirrung und Ineffizienz zu vermeiden. Dies wird sicherstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger unabhängig vom Bezirksamt ein konsistentes Bezahlungserlebnis genießen können.

2.7. Integration von Dataport verbessern
In Hamburg obliegt Dataport grundsätzlich die Umsetzung der IT-Verfahren für die öffentliche Verwaltung. Um neue Konzepte und innovative Ideen zu entwickeln, ist es unabdingbar, die geplanten Verfahren zügig umzusetzen und mit den erforderlichen Schnittstellen auszustatten. Zusätzlich ist es notwendig, dass die Umsetzungen an etablierten wirtschaftlichen Standards gemessen und priorisiert werden.

Es ist daher von entscheidender Bedeutung, Dataport als einen bedeutenden Akteur zu stärken und es als wirtschaftlich agierendes Unternehmen neu aufzustellen: Dazu gehören auch die Möglichkeiten, marktübliche Gehälter zu zahlen, strategische Partnerschaften einzugehen und sich einem Benchmark zu unterziehen. Als Vorbild hierfür kann zum Beispiel die heutige Bundesdruckerei GmbH dienen.

Nur durch diesen Umbau kann eine zeitnahe effiziente Umsetzung der bestehenden Verfahren ermöglicht und können doppelte Entwicklungen verhindert werden. Dies ermöglicht nicht nur eine Einsparung von Ressourcen, sondern auch die effiziente Nutzung dieser. Gleichzeitig muss Dataport seine Verpflichtung als Dienstleister konsequent einhalten, sodass bei Nichterfüllung der vereinbarten Leistungen entsprechend dem Vertrag gehandelt wird. Dies trägt zur Effizienzsteigerung und zur nötigen reibungslosen Umsetzung von IT-Verfahren in der öffentlichen Verwaltung bei.

Beim Umbau der Verwaltung hin zu digitalen Prozessen ist es für uns von größter Wichtigkeit, dass nicht einfach analoge Prozesse in ein digitales Gewand gekleidet werden. Stattdessen sollen Prozesse von Grund auf neu digital gedacht werden, um tatsächlich Effizienz zu heben und die Geschwindigkeit zu steigern. Auch hierfür muss Dataport entsprechend gerüstet und mit dem richtigen Know-how ausgestattet sein.

2.8. Gesetze digital betrachten
Aktuell werden Gesetze grundsätzlich von der Exekutive erarbeitet, von der Legislative beschlossen und erst nachträglich werden die IT-Abteilungen mit der Umsetzung beauftragt. Oft wird die Komplexität erst in diesem späten Stadium vollständig erkannt, was erhebliche Ressourcen und Kosten verursacht. Selbst minimale Gesetzesänderungen können sich mitunter stark auf den Umsetzungsaufwand auswirken. Wenn dann Probleme identifiziert werden, vergeht oft zu viel Zeit, bis die erforderlichen Änderungen im Gesetzgebungsverfahren umgesetzt sind.

Um diesen ineffizienten Prozess zu überwinden, ist es dringend erforderlich, digital zu denken. In Zukunft sollten Gesetzesentwürfe mithilfe technischer Hilfsmittel wie Prozessmodellierung oder KI untersucht werden, um sicherzustellen, dass die Komplexität bereits während der Gesetzgebung bewertet wird. Zusätzlich ermöglichen solche Analysen, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Abgeordnete die Umsetzung bzw. auch die Auswirkung von Veränderungen leichter nachvollziehen können. Gleichzeitig können Gesetze bei geringerer Komplexität schneller und effizienter technisch umgesetzt werden und für die Öffentlichkeit verständlicher präsentiert werden. Diese innovative Herangehensweise wird dazu beitragen, den Gesetzgebungsprozess transparenter, effektiver und zukunftsorientierter zu gestalten.

2.9. Einführung eines Digitalindex
Wir schlagen die Einführung eines Digitalindex nach dem Vorbild von Hessen vor, um den Fortschritt der digitalen Transformation in Hamburg zu messen und gezielte Maßnahmen zu ermöglichen. Der Digitalindex soll verschiedene Aspekte wie Breitbandausbau, digitale Kompetenz und E-Government-Einsatz kontinuierlich erfassen, vergleichen und bewerten.

Hamburg wird derzeit seiner Größe an Einwohnern und wirtschaftlichen Bedeutung im Bereich der Digitalwirtschaft nicht gerecht. Während knapp 21Prozent der bundesweiten Startups ihren Hauptsitz in Berlin und 7,2 Prozent in München haben, liegt die Freie und Hansestadt lediglich bei 6,6 Prozent. Dies ist keine Momentaufnahme, da die Zahl der Neugründungen zuletzt stark rückläufig war (minus 30 Prozent im Vergleich zu 2021), und erst im Jahr 2023 wieder auf geringem Niveau zunahm. Im Gründerranking pro 100.000 Einwohner lag Hamburg zuletzt sogar nur auf Platz 6, hinter Städten wie Darmstadt, Karlsruhe und Heidelberg.

Hamburg muss daher bestehenden Standortnachteilen, wie einem schlechteren Zugang zu IT- und anderen Fachkräften, u.a. auch bedingt durch hohe Mieten, dem nicht ausreichenden Gründernetzwerk sowie dem erschwerten Kapitalzugang schnellstmöglich entgegenwirken.

3.1. Hamburg als führender Digitalstandort
Die CDU-Fraktion fordert daher, sich strategisch klar zum Digitalstandort Hamburg zu bekennen, seine Zukunftschancen wahrzunehmen und schnell zur klaren Nummer 2 der Startup-Metropolen Deutschlands zu werden sowie künftig zu Berlin als Nummer 1 aufzuschließen. Dazu muss gezielteres Standortmarketing mit Betonung der Vision des Digitalstandorts, der Stärken der Stadt, u.a. ihrer Attraktivität und Anziehungskraft, der hohen Anzahl an Startup-Kooperationen mit etablierten Unternehmen sowie bestehender Förderangebote betrieben werden. Hier soll sowohl bundesweit als auch europaweit aktiver für den Digitalstandort Hamburg geworben und dies klar als Zielauftrag formuliert werden.

Dabei setzt die CDU-Fraktion nicht nur auf die Stärkung und den Ausbau der Startups, sondern auch auf die Förderung der kleinen und mittelständischen Unternehmen beim Digitalisierungsfortschritt und akuten Themen wie der Cybersicherheit. Zudem darf eine gute Digitalstrategie die wirtschaftlich wichtigen Bereiche Hafen, Finanzen, Luftfahrt und Mobilität nicht vernachlässigen. Diese werden von einer Stärkung des Digitalstandorts Hamburg profitieren, indem das Ökosystem Startup gestärkt wird, weitere Kooperationen zwischen Unternehmen und Gründern entstehen sowie innovativere Produkte und Services entwickelt und getestet werden können.

3.2. Fachkräftemangel beheben und Hochschulen stärken
Unser Ziel ist es, dem Fachkräftemangel im Digitalbereich, insbesondere für IT- und IT-nahe Fachkräfte, durch eine Verschlankung des Visa-Prozesses für qualifizierte Bewerber mit bestehender Arbeitszusage zu begegnen. Zudem wollen wir die bestehenden Services des Hamburg Welcome Centers bekannter machen und erweitern, sodass mehr Startups von der Plattform als Unterstützungsinstrument für Bewerber und Neustarter Gebrauch machen.
Die CDU-Fraktion steht weiterhin für den Ausbau von Studienprogrammen, die möglichst nah an den Bedarfen der Unternehmen ausgerichtet sind, um Nachwuchskräfte für möglichst vielversprechende Startup Branchen zu gewinnen. Dazu wollen wir analog zu ersten bestehenden Angeboten, wie z.B. den Teilstudiengang Games, Digitale Kommunikation (beide HAW Hamburg) oder Intelligent Adaptive Systems (Uni Hamburg) deutlich mehr Angebote rund um wachsende Zukunftsbranchen oder benötigte Rollenprofile in der Digitalwirtschaft anbieten. Zudem wollen wir Stipendien für talentierte Studierende in den genannten Bereichen anbieten und diese international bekannt machen, um für Hamburgs Unternehmen die besten Fachkräfte anzuwerben.

Umfragen unter Gründern zeigen zudem, dass der Anteil von Hamburger Startups, die von Hochschulen gefördert werden, deutlich unter dem Bundesdurchschnitt liegt. Daher fordert die CDU-Fraktion eine engmaschigere Vernetzung von Hochschulen und Jungunternehmen, u.a. durch Förderstipendien in der Seed- und Startup-Phase. Dazu soll u.a. das „startup port“ (Vereinigung von Hochschulen zur Startup-Vernetzung) genutzt werden, um Förderprogramme bekannter zu machen, Angebote zu erweitern und finanziell stärker auszustatten. Die Basis für mehr Startup Gründungen in Zukunftsfeldern wird somit gestärkt und Lücken zu anderen Metropolen geschlossen.

3.3. Investments in Startups, zentrale Beratung, bessere Vernetzung
Hamburg ist eine wohlhabende Stadt. Trotzdem ist der Zugang zu Wagniskapital in dieser Stadt für Startups nicht immer einfach. Um diese Situation zu verbessern und Hamburg auch dadurch attraktiver für Startups und Investoren zu machen, streben wir drei Veränderungen an: Wir wollen die Vernetzung durch die Gründung weiterer Startup-Campus rund um die Hochschulen verbessern, die Beratungsstellen zusammenführen und wo nötig die Vergabe von Darlehen über die IFB vereinfachen.

Zur besseren Vernetzung sollen Projekte wie „Hammerbrooklyn.DigitalCampus“ ausgebaut und vervielfältigt werden. Konkret fordern wir mindestens ein weiteres großes innerstädtisches Zentrum im Kontext der Hochschulen. Dieses ermöglicht Gründern sich auszutauschen und voneinander zu lernen. Weiterhin ermöglichen diese Tech-Hubs Jungunternehmern, flexibel und günstig Büroraum an- und abmieten zu können. Mit einem Hamburger Digitalpakt wollen wir private Geldgeber ermutigen, in hiesige Jungunternehmen zu investieren und den Standort zu stärken. Auch hierbei sollen die Startup-Zentren als Ankerpunkt und der Vernetzung von Wagniskapitalgebern und Startups dienen.
Zudem wollen wir die Beratung von Gründern verbessern. Es ist entscheidend, dass Jungunternehmer einfachen und direkten Zugang zu Beratungsstellen erfahren können. Derzeit gibt es in Hamburg zu viele verschiedene Anlaufpunkte für Startups. Als CDU-Fraktion fordern wir deswegen die Zusammenführung der Ressourcen der Beratungscenter, um einen zentralen Service-Point zu etablieren, von dem aus Startups zielgerichtete und zugeschnittene Hilfsangebote, je nach Branche und Beratungsbedarf, erhalten können.

Im Bereich der Finanzierung stellen sich insbesondere die späteren Phasen (1st and 2nd Stage) als kritisch heraus. Hier sollen deutlich mehr Zuschüsse durch die IFB ermöglicht werden, damit sich die Startups weiter entfalten und einen zu geringen Zugang zu Venture Capital ausgleichen können. Weiterhin ist die Möglichkeit zu prüfen, ob vergünstigte Darlehen der IFB an mittelständische Jungunternehmen, sogenannte Scaleups, vergeben werden können, damit auch diese in Hamburg wachsen und weitere Arbeitsplätze schaffen können.

3.4. Förderung der Zukunftsbranchen KI, Logistik und Gaming
Im Zuge unserer Digitalstrategie erkennen wir die Potenziale der Freien und Hansestadt Hamburg im Gründerbereich insbesondere bei der Künstlichen Intelligenz (KI), dem e-Commerce, der Logistik und der Gamesbranche. Hier kann eine Vorreiterrolle Hamburgs bestärkt oder weiter ausgebaut werden. Dies soll nicht durch kleinteilige Einzelinitiativen erfolgen, sondern durch die Entwicklung klarer Ziele und zuverlässiger Förderprogramme. Die deutschlandweit führende Games-Branche in Hamburg wurde beispielsweise im letzten CDU-geführten Senat stark unterstützt und geprägt. Nur durch eine Ballung von Kompetenzen in diesen Feldern kann ein Netzwerk-Effekt unter Gründern und Investoren entstehen. Die CDU fordert daher, neben den genannten Startup-Zentren mit Büroflächen und den Maßnahmen zur Kapitalsteigerung, den Startups eine klare Anlaufstelle für behördliche und administrative Angelegenheiten zur Seite zur Stelle. Hier können neben Informationen zu Förderprogrammen, Behördengängen auch Zusatzservices, wie die kostenfreie Nutzung von sicheren Cloud-Services, beantragt und unbürokratisch genehmigt werden.

Zudem müssen KI-Startups auch über bundesweite Förderprogramme, wie EXIST, hinaus direkt von der Hansestadt gefördert werden.

Die digitale Infrastruktur ist das Rückgrat einer Smart City. Die Anzahl der verbundenen Geräte in Industrie, Logistik, Haushalten und Straßenverkehr steigt stetig an. Echtzeitanalysen, Machine-2-Machine-Kommunikation, Vorhersage von Nutzungsverhalten oder Unterstützung des autonomen Fahrens sind ohne leistungsfähige Datennetze und Übertragungstechnologien wie Glasfaser oder 5G nur eingeschränkt möglich. Dies sind aber Faktoren, die bei Standortentscheidungen von Unternehmen immer häufiger eine entscheidende Rolle spielen.

Gleichzeitig ist gerade der Auf- und Ausbau einer solchen Infrastruktur sehr zeitintensiv und Bedarf einer konsequenten Planung und Umsetzung. Hier wollen wir als CDU-Fraktion ansetzen, um Hamburg für die Zukunft zu rüsten.

4.1. Optimierung der Zuständigkeitsverteilung für Digitalisierung und Netzausbau in Hamburg
Grundlage für den Netzausbau in Hamburg ist die Planung und Steuerung durch die Verwaltung.

Die aktuelle Zuständigkeitsverteilung in der Hamburger Verwaltung bezüglich der Digitalisierung und insbesondere des Breitbandausbaus wirft allerdings Fragen auf. Derzeit obliegt beispielsweise die Verantwortung für den Breitbandausbau der Behörde für Kultur und Medien, was angesichts des Fokus dieser Behörde auf kulturellen und medialen Angelegenheiten schwer nachvollziehbar ist und ein Licht auf die Prioritätensetzung des aktuellen Senats wirft.

Es ist höchste Zeit, die aktuelle Aufgabenverteilung zu überdenken und anzupassen. Alle Digitalisierungsthemen sollten in der für die Wirtschaft zuständigen Wirtschaftsbehörde angesiedelt sein. Dies wäre ein Schritt in die richtige Richtung, um sicherzustellen, dass Hamburg die Digitalisierung mit der gebotenen Ernsthaftigkeit und Effizienz angeht und entsprechende Kapazitäten und Know-how zur Verfügung stehen.

4.2. Kostenfreies Internet-Angebot
Als CDU-Fraktion setzen wir uns dafür ein, ein offenes und kostenfreies Internet-Angebot im gesamten Citybereich, an touristischen Hotspots und in den Bezirkszentren anzubieten. Dazu gehört auch die Möglichkeit, durchgehend das mobile Internet in S- und U-Bahnen nutzen zu können. Es soll an dieser Stelle auch darüber nachgedacht werden, zusätzlich zu dem reinen Angebot der Infrastruktur zusätzliche Mehrwerte (z.B. gezielte Touristische oder auch Informationen zu Gewerbetreibenden) auf der Hotspot-Anmeldeseite anzubieten.

4.3. Digitalisierung und Umweltschutz gemeinsam fördern
Die Herausforderungen des Klimaschutzes und der voranschreitenden Digitalisierung stehen in Hamburg im Mittelpunkt unserer Aufmerksamkeit. Doch die restriktive Genehmigungspolitik des Senats in Bezug auf technische Anlagen auf Dächern hat zu einem Problem geführt: Die SAGA, Hamburgs städtisches Immobilienunternehmen, ist derzeit nicht in der Lage, 5G-Vorrichtungen auf ihren eigenen Gebäuden zu installieren. Dies steht im klaren Kontrast zu den Anforderungen der Digitalisierung und des Technischen Fortschritts, die einen ständig steigenden Bedarf an Mobilfunk-Standorten mit sich bringt, während gleichzeitig vorhandene Standorte verloren gehen.
Der Ausbau von Solar- und Gründächern ist zweifellos ein entscheidender Schritt, um unsere ehrgeizigen Umweltziele zu erreichen. Dennoch dürfen diese Bemühungen nicht dazu führen, dass die Digitalisierung behindert wird. Es besteht die reale Gefahr, dass die vermehrte Installation von PV-Anlagen und Gründächern nicht im Einklang mit der Einrichtung von 5G-Vorrichtungen erfolgt.

Daher ist es dringend erforderlich, einen ausgewogenen Ansatz zu finden, um sowohl den Klimaschutz als auch die Digitalisierung zu fördern. Ein inspirierendes Beispiel kommt aus Berlin, wo das städtische Immobilienunternehmen Berlinovo vom Senat aufgefordert wurde, den Aufbau von Antennen auf seinen Standorten zu unterstützen. Dabei wurde betont, dass dies im Einklang mit anderen Maßnahmen zum Umweltschutz, wie dem Regenwassermanagement oder der Installation von Solardächern, erfolgen kann.

Gemeinsam können
wir viel bewegen.

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