Die Fraktionen von SPD, Grünen und CDU bringen am Mittwoch, den 16. Dezember, einen gemeinsamen Antrag in die Bürgerschaft ein, der die Schaffung eines Hamburger Pandemiegesetzes vorsieht. Dieses regelt die Parlamentsbeteiligung beim Erlass infektionsschützender Maßnahmen. So sind Rechtsverordnungen und deren Verlängerung, Änderung oder Aufhebung der Bürgerschaft künftig innerhalb von 24 Stunden nach Beschlussfassung zuzuleiten. Zudem gilt eine Informationspflicht des Senats gegenüber der Bürgerschaft zu erlassenen Maßnahmen und in Bezug auf Vereinbarungen der Länder mit dem Bund. Zu den Plenarsitzungen ist der Senat angehalten, die getroffenen Regelungen der Bürgerschaft zur Beratung vorzulegen.

Dazu Dennis Thering, Vorsitzender der CDU-Fraktion: „Die Hamburgische Bürgerschaft ist die Herzkammer der Demokratie in unserer Stadt. Hier müssen alle wichtigen Entscheidungen getroffen und mit Mehrheit untermauert werden. Das gilt insbesondere dann, wenn es sich um langandauernde schwerwiegende Grundrechtseingriffe in die Freiheit der Menschen handelt. Ich freue mich daher sehr, dass es uns mit unserer Initiative und unserem Gesetzesvorschlag vor zwei Wochen gelungen ist, die Debatte um mehr Parlamentsbeteiligung in der Corona-Pandemie zu einem erfolgreichen Ergebnis zu führen. Das entsprechende Gesetz, das wir nun gemeinsam mit den Regierungsfraktionen vorlegen, stärkt unser Parlament insgesamt. Es regelt das Verfahren und die Beteiligung bei weiteren Eindämmungsverordnungen und Maßnahmen gegen das Corona-Virus sehr genau und mit engen Fristen. Damit ist eine umfassende Kontrolle des Senats durch die Bürgerschaft möglich. Nun gilt es – gemeinsam mit Bürgerschaft, Senat und den Hamburgerinnen und Hamburgern – das Corona-Virus Schritt für Schritt zu besiegen.“

Dazu Dirk Kienscherf, Vorsitzender der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Seit Beginn der weltweiten Corona-Pandemie ist auch Hamburg im Krisenmodus. Der Senat hat mit seinem schnellen und entschlossenen Handeln dafür gesorgt, dass wir die akute Phase – auch im Vergleich zu anderen Bundesländern – sehr gut überstanden haben. Die Bürgerschaft hat vielfach über Folgen und Maßnahmen beraten. Auch vor dem Hintergrund der jüngst vom Bundestag beschlossenen neuen Rahmenbedingungen ist es gut, dass wir mit einem Hamburger Pandemiegesetz die Beteiligung der Bürgerschaft samt Informationsrechten und Beratungsmöglichkeiten klar regeln. Das Gesetz untermauert zudem noch einmal die volle Handlungsfähigkeit des Parlaments. Es ist eine selbstbewusste Vorlage der Bürgerschaft und es ist gut, dass wir zwischen Regierungsfraktionen und der CDU, als größter Oppositionsfraktion, hierüber Einigkeit erzielen konnten. Corona stellt Regierungen und Parlamente vor große Herausforderungen. Das Pandemiegesetz trägt diesem Umstand Rechnung: Der Hamburger Weg gewährleistet notwendige, kurzfristige Entscheidungen und einen verantwortungsvollen parlamentarischen Umgang mit dieser schweren Krise. Die wichtigen Fortschritte in der Impfstoffentwicklung lassen uns hoffen, dass die Anwendung des Pandemiegesetzes zeitlich befristet sein wird. Corona ist eine Herausforderung für die Demokratie, aber unser verantwortungsvoller Umgang mit der Krise und auch unsere Erfolge in der Pandemiebekämpfung zeigen, dass Stadt und Staat ihr gewachsen sind.“

Dazu Jennifer Jasberg, Vorsitzende der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Ich bin sehr froh darüber, dass es gelungen ist, für Hamburg ein eigenes Gesetz zur parlamentarischen Beteiligung vorzulegen. Die aktuelle Krise fordert uns nicht nur in nahezu allen Lebensbereichen, sondern droht auch ein Stresstest für unsere parlamentarische Demokratie zu werden. Wir brauchen die Auseinandersetzung zu anstehenden und bereits beschlossenen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in den bürgerschaftlichen Gremien. Mit unserem Antrag schaffen wir dafür die Grundlagen. Informationen über Beschlüsse aller exekutiven Ebenen werden damit unmittelbar weitergegeben und auf die parlamentarische Debattenebene gehoben. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt zum vernünftigen Umgang mit einer anhaltenden Krisensituation. Wir setzen damit auf Landesebene fort, was bereits mit dem überarbeiteten Bevölkerungsschutzgesetz zu mehr Rechtssicherheit und mehr Mitbestimmungsrecht des Bundestags geführt hat. Wir stellen in Hamburg damit sicher, dass bei grundrechtseinschränkenden Maßnahmen regelhaft eine Befassung der Bürgerschaft möglich ist und die Debatten dazu öffentlich ausgetragen werden. Der Austausch zwischen Bürgerschaft und Senat zu Fragen rund um das Pandemiegeschehen ist bereits intensiv. Die stagnierenden Infektionszahlen belegen, dass wir mit unseren politischen Entscheidungen ganz gut dastehen. Eine Intensivierung der Beratungen wird diesen Weg bestärken.“

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