Der Hamburger Senat hat den Gesetzentwurf für das Sondervermögen „Hamburger Stabilisierungs-Fonds“ (HSF) vorgelegt. Mit einem Volumen von bis zu 1 Milliarde Euro sollen mittelständische Unternehmen, die für die Wirtschaft der Freien und Hansestadt Hamburg von Bedeutung sind, in Zeiten der Covid-19-Pandemie unterstützt werden. Zentrale Voraussetzung für die Unterstützung ist, dass die Unternehmen zwar durch die Pandemie in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind, im Übrigen aber ein stabiles Geschäftsmodell aufweisen.

Die CDU-Bürgerschaftsfraktion begrüßt die Errichtung des HSF. Allerdings fehlen noch entscheidende Vorgaben für die praktische Ausgestaltung des Fonds. Diese hat die CDU-Fraktion bereits mit ihrem Antrag zu Beteiligungen der Stadt an Unternehmen der Privatwirtschaft vom Senat eingefordert.

Dazu erklärt Götz Wiese, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion: 

„Der HSF braucht Profis. Mit der Errichtung des HSF agiert die Stadt außerhalb des Kernbereichs staatlicher Verwaltung und übernimmt die Funktion eines Finanzinvestors. Demzufolge muss der HSF auch so leistungsfähig sein wie ein Finanzinvestor. Sonst ist nicht sichergestellt, dass die am Kapitalmarkt aufgenommenen Gelder sinnvoll zur Erreichung des Gesetzeszwecks verwendet werden. Für den HSF sind drei praktische Voraussetzungen entscheidend:

  • Professionelle Ausstattung. Der HSF braucht ein professionelles Management für die Eingehung, Verwaltung und Beendigung der Kapitalbeteiligungen. Dies hat größte Priorität, damit der Fonds optimale Entscheidungen treffen kann. Das Management muss zügig eingestellt werden. Ein auskömmliches Personal- und Sachkostenbudget ist dafür bereitzustellen.
  • Politikferne Entscheidungen. Der HSF muss im Rahmen der gesetzlichen Kriterien professionell agieren können. Dazu zählen politikferne, an wirtschaftlichen Kriterien ausgerichtete Entscheidungen im Rahmen des Investitionszwecks. Der bislang vorgesehene HSF-Ausschuss auf Ebene der Wirtschafts- und Finanzbehörde ist hierfür keine Lösung. Im HSF-Ausschuss müssen Profis des Beteiligungsgeschäfts vertreten sein. 
  • Parlamentarische Kontrolle. Die Entscheidungen des HSF müssen vom HSF-Ausschuss direkt gegenüber der Kreditkommission berichtet und verantwortet werden, nicht gefiltert durch die Wirtschaftsbehörde. Die Kreditkommission berichtet dann – wie schon bislang – gegenüber der Bürgerschaft.“

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