Seit mehr als 10 Jahren spricht der Senat über die Wohnungsbaupotentiale entlang der Magistralen. Ein Wettbewerb im Jahr 2019 entwickelte eine Reihe von Visionen. Die jetzt vorgestellten Pläne enthalten – außer fantasiereichen Bezeichnungen für die Magistralen – wenig Neues. Wichtiger wäre es gewesen, von den bisher gemachten Erfahrungen bei der Magistralenentwicklung zu berichten. So wurden schon im Jahr 2020 Teilbereiche an Magistralen identifiziert, für die die zuständigen Bezirke Angebotsbebauungspläne entwickeln sollten.

Dazu Dr. Anke Frieling, stadtentwicklungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion: „Es lässt sich festhalten: Nach drei Jahren ist kein einziger rechtskräftiger Bebauungsplan entstanden. In Altona im westlichen Bereich der Sülldorfer Landstraße war der Bezirk mit dem Bebauungsplan schon recht weit gekommen bis zu dem Zeitpunkt, an dem Mobilitätssenator Tjarks seine Bedarfe für Verkehrsflächenerweiterungen für Busse und Radwege anmeldete. Für diese benötigt er Teile der privaten Grundstücksflächen, auf die er in nicht wenigen Fällen nur durch Enteignungsmaßnahmen Zugriff gewinnen kann. Denn durch die späte Anmeldung seiner Wünsche werden die Bauherren gezwungen, ihre Planungen zu ändern und die damit verbundenen Mehrkosten zu tragen. Magistralenbebauung ist ein komplexes Projekt, auch ohne dass gleichzeitig alle Verkehrsflächen neu geplant werden. Die Grundstücke gehören verschiedenen Besitzern mit unterschiedlichen Interessenlagen. Selbst wenn ein Investor Grundstücke zusammenkauft, kann sich dieser Prozess über Jahre, wenn nicht Jahrzehnte hinziehen. Der Senat sollte dringend prüfen, ob er an der Entwicklung von Angebotsbebauungsplänen wirklich festhalten will. Bei vielen Grundstücken würde es sich lohnen, mit den Befreiungsmöglichkeiten des Baulandmobilisierungsgesetzes (§ 31 (3) zu arbeiten. Angesichts der Wohnungsnot in Hamburg müssen pragmatisch alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, schnell Baurechte für Wohnungsbau entlang der Magistralen zu schaffen.“

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