Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin mit dem Grundgesetz unvereinbar ist und damit für nichtig erklärt.

Dazu erklärt Dr. Anke Frieling, stadtentwicklungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion: „Das war für Rot-Rot-Grün in Berlin eine politische Niederlage mit Ansage. Den Preis dafür müssen nun die Mieterinnen und Mieter in Berlin zahlen. Bitter. Bezahlbare faire Mieten sind ohne Frage eins der wichtigsten politischen Anliegen in den Metropolen, aber mit verfassungswidriger Politik kommt man diesem Ziel nicht näher, sondern nur durch schnelles und bezahlbares Bauen. Es ist gut, dass Hamburg diesen Irrweg nicht gegangen ist, aber auch hier läuft das Wohnungsbauprogramm mittlerweile nicht mehr rund. Nach monatelangen Verhandlungen ist das Bündnis für das Wohnen noch immer nicht geschlossen. Gleichzeitig kennen die Preise für Wohnimmobilien und Baugrundstücke laut aktuellem Immobilienmarktbericht seit Jahren nur eine Richtung: nach oben! Rot-Grün in Hamburg muss endlich neue Ideen entwickeln – idealerweise rechtskonform.“ 

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