Im Februar 2020 ist das Hamburgische Klimaschutzgesetz in Kraft getreten, welches zahlreiche neue Regeln beim Bauen festlegt. Dem im Februar 2023 vorgestellten Gesetzesentwurf mit seinen überzogenen Anpassungen folgte eine Welle des Aufschreis aus Hamburgs Wirtschaft und Gesellschaft. Durch einen entsprechenden Änderungsantrag zum Klimaschutzstärkungsgesetz in der Bürgerschaft möchte die CDU-Fraktion die negativen Folgen rot-grüner Politik für Hamburg abmildern und Schaden abwenden.

Dazu erklärt Stephan Gamm, energiepolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Das Klimaschutzgesetz bedeutet vor allem eins: Hohe Sanierungskosten für Hamburgs Bevölkerung und weitere Auflagen für Unternehmen, während die Stadt und öffentliche Unternehmen den eigenen Ansprüchen seit Jahren nicht gerecht werden. Der rot-grüne Senat plant Verschärfungen und Maßnahmen zulasten der Hamburger, um völlig willkürliche CO2-Einsparziele zu erreichen. Hamburg droht durch die ideologisch getriebene Energiepolitik der Grünen ein bedrohlicher Wettbewerbs- und Standortnachteil. Änderungen zur Novellierung des Hamburgischen Klimaschutzstärkungsgesetz sind aus diesem Grund unerlässlich. Von zentraler Bedeutung ist der beabsichtigte Zeitraum von SPD und Grüne, zu wann die Änderungen des Klimaschutzgesetztes umgesetzt werden sollen. Ein Gesetz 5 ½ Wochen vor in Krafttreten zu beschließen, ist politisch verantwortungslos. Die CDU fordert eine Übergangsfrist, wonach die beschlossenen Regeln erst zum 01.07.2024 wirksam werden. Dies gibt Bürgern und Unternehmen zumindest etwas mehr Zeit, sich auf die neue Gesetzgebung einzustellen. Es bleibt festzuhalten, dass das Gesetz zahlreiche inhaltliche Mängel und Unklarheiten aufwirft, die vor der Verabschiedung zu beseitigen sind. So fehlen u.a. konkrete Zielsetzungen und Maßnahmen im Verkehrssektor – vor allem in Bezug auf den Ausbau der notwendigen Infrastruktur zur vermehrten Nutzung von E-Mobilität oder Anreize zum Umstieg auf den ÖPNV. Ebenso fehlt es an konkreten Maßnahmen zur Stärkung der Hafenbahn, welche großes Potential bietet, einen nicht zu unterschätzenden Teil an Wirtschaftsverkehren auf die Schiene zu verlegen. Die grundsätzliche Frage, von wem und wie die Kosten zu tragen sind, bleibt gänzlich unbeantwortet.“

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