Der Zubau von Windenergieanlagen (WEA) ist ein wichtiger Baustein für das Ziel einer CO2-neutralen Energieversorgung der Zukunft. Für den Stadtstaat Hamburg wird der durch WEA erzeugte Strom aufgrund des geringen Flächenpotenzials jedoch auch zukünftig nur einen untergeordneten Anteil an der Gesamtstromerzeugung beitragen. Zwar hat sich der Anteil des eingespeisten Stroms seit 2015 mehr als verdoppelt, trotzdem decken Hamburgs WEA nur rund 2 Prozent des gesamten Strombedarfs Hamburgs. Bemerkenswert sind die erheblichen Schwankungen bei den eingespeisten Mengen. So bewegen wir uns 2023 fast auf dem Stand von 2019. Eine Anfrage hat ergeben, dass der Senat keine konkreten Ausbauziele für die Zahl der Anlagen und die zu installierende Leistung festgelegt hat, sondern sich lediglich an den bundesrechtlichen Vorgaben für den Ausbau der Windenergie (WindBG) orientiert. Gleichzeitig wollen SPD und Grüne auf die Möglichkeit verzichten, nicht ausreichender Flächenausweisung durch Staatsverträge mit anderen Ländern zu kompensieren. Die potenziellen Ausbauflächen sollen frühestens im 3. Quartal 2024 benannt werden. Die Einbindung der Öffentlichkeit ist erst danach geplant.

Dazu Stephan Gamm, klima- und energiepolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Der rot-grüne Senat hat keine eigenen Ausbauziele für Hamburgs Windenergieanlagen und lässt die Öffentlichkeit im Dunkeln. Eine Veröffentlichung der konkreten Ausbauflächen wird es erst nach der Wahl der Bezirksversammlung geben. Hier möchten sich SPD und Grüne ganz offensichtlich dem Votum der Öffentlichkeit entziehen. Unverständlich ist auch, dass darauf verzichtet wird, nicht ausreichende Flächen durch Verträge mit anderen Bundesländern zu kompensieren. Es ist nicht sinnvoll, dass ein Stadtstaat wie Hamburg mit seinen begrenzten Flächen dogmatisch an den Vorgaben des Bundes festhält. Hier werden Konflikte mit den Menschen vor Ort provoziert, die angesichts des ohnehin heute und auch zukünftig sehr geringen Anteils, den die Windenergie in Hamburg spielen wird, sehr einfach vermieden werden könnten.“ 

Hierzu Julian Emrich, Fraktionsvorsitzender der CDU-Bezirksfraktion Bergedorf: „Die betroffenen Menschen haben vor den Bezirkswahlen ein Anrecht darauf informiert zu werden, auf welchen Flächen der Senat neue Windenergieanlagen plant. Wir können uns grundsätzlich zusätzliche Anlagen in Hamburg vorstellen. Der Ausbau der Windenergie muss jedoch mit Augenmaß erfolgen. Das ist nur gemeinsam mit den Anliegern möglich, auf deren Interessen wir Rücksicht nehmen wollen. So bedarf es eines Mindestabstands zur Wohnbebauung von 800 Metern und einer Planung auf Basis eines ergebnisoffenen Dialogs mit den Betroffenen. Des Weiteren muss der Senat Flächen, auf denen bereits Windenergieanlagen stehen, so ausweisen, dass diese Flächen angerechnet werden können. Damit wäre bereits etwa die Hälfte der Flächenvorgabe des Bundes erreicht.“

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