Nur wenige Tage vor der Bürgerschaftswahl wurde am 20. Februar 2020 das Hamburgische Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG) erlassen. Dieses beinhaltete gemäß § 12 Absatz 1 Satz 1 die Verbote für den Neuanschluss von Heizkesseln, welche mit flüssigen fossilen Brennstoffen betrieben werden, nach dem 31. Dezember 2021 sowie für den Austausch und Ersatz nach dem 31. Dezember 2025. Diese Verbote wurde insbesondere von Umweltsenator Kerstan im Rahmen des Wahlkampfes als zentrale Instrumente des HmbKliSchG propagiert. Diese Regelung muss nun zurückgenommen werden, da zum 01. November 2020 das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG) in Kraft getreten ist. Die Regelung dieses Bundesgesetzes steht im Widerspruch zum HmbKliSchG. So legt § 72 GEG nunmehr fest, dass ab 2026 einzubauende Ölheizungen anteilig erneuerbare Energien nutzen müssen. Ein Betriebsverbot für Heizkessel und Ölheizungen, wie es der rot-grüne Senat beabsichtigt hat, ist unzulässig und wird jetzt aufgrund fehlender Gesetzgebungskompetenz zurückgenommen. Dass dem Senat diese drohende Unzulässigkeit schon frühzeitig bekannt war, legte bereits eine frühere Anfrage offen.

Dazu erklärt Stephan Gamm, klima- und energiepolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Senator Kerstan hat mit seinem Ölheizungsverbot die Öffentlichkeit und das Parlament wissentlich getäuscht. Ein Gesetz aus Gründen der Wahlkampftaktik in die Bürgerschaft einzubringen, obwohl Teile davon unzulässig sein würden, ist ein Akt der Missachtung des Parlamentes und stellt einen Tiefpunkt der parlamentarischen Arbeit dar. Die Antwort des Senats hat nun Klarheit darüber geschaffen, dass das Hamburgische Klimaschutzgesetz angepasst werden muss. Der Bürgerschaft ist eine entsprechende Änderung vorzulegen. Das ist für den rot-grünen Senat und insbesondere für Senator Kerstan ein höchst peinlicher Vorgang. Es ist gut, dass der Hamburger Irrweg der grünen Verbotspolitik hier gestoppt wird. Das Hamburger Ölheizungsverbot war technologiefeindlich und unsozial. Daher ist die Regelung des Bundesgesetzgebers im Rahmen des GEG zu begrüßen. Diese vermeidet soziale Härtefälle und bietet die Chance für einen technologieoffenen und klimafreundlichen Wandel. Die CDU-Bürgerschaftsfraktion hat mit ihren 50-Punkte-Plan Lösungen aufgezeigt, wie wirksamer und pragmatischer Klimaschutz aussehen kann. Dabei steht für uns nicht die Technologie im Fokus, sondern stets der Wirkungsgrad und damit die erzielbaren Ergebnisse. Jetzt gilt es für Hamburg durch kluge Förderinstrumente für den Austausch und die technische Nachrüstung die vorhandenen Potenziale zu heben. Um der Verunsicherung der Hamburgerinnen und Hamburger entgegenzuwirken, werden wir den Senat auffordern, das HmbKliSchG schnellstmöglich anzupassen. 

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