Zu den heute vorgestellten Planungen des Senats für verbindliche Gedenkstättenbesuche von Hamburger Schülerinnen und Schülern erklärt Dietrich Wersich, religionspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass künftig alle Hamburger Schülerinnen und Schüler während ihrer Schulzeit eine Gedenkstätte zur Erinnerung an die nationalsozialistischen Verbrechen besuchen sollen. Bereits 2019 haben wir als CDU-Fraktion genau das in einem Bürgerschaftsantrag (21/18740) gefordert. Es ist erfreulich, dass der Senat diese Forderung nach sieben Jahren endlich aufgreift. Die unmittelbare Auseinandersetzung mit den Verbrechen des Nationalsozialismus ist unverzichtbar, um historisches Bewusstsein zu schaffen und unserer Verantwortung für das ‚Nie wieder‘ gerecht zu werden.

Wie dringend der Kampf gegen Antisemitismus bleibt, führt uns gerade der morgige Jahrestag des Hamas-Massakers vom 7. Oktober 2023 vor Augen. Antisemitismus ist kein abgeschlossenes Kapitel unserer Geschichte, sondern eine erschreckende Realität unserer Gegenwart. Junge Menschen müssen befähigt werden, Judenhass auch in seinen heutigen Erscheinungsformen zu erkennen und ihm entschieden entgegenzutreten.

 

Die verbindlichen Gedenkstättenbesuche sind ein überfälliger Schritt. Entscheidend wird nun sein, ob der Senat daraus mehr macht als eine bloße Pflichtveranstaltung. Unser Anspruch muss sein, dass aus historischem Erinnern auch eine klare Haltung gegen den Antisemitismus unserer Gegenwart erwächst.

 

Ein verpflichtender Gedenkstättenbesuch allein ist aber noch keine wirksame Antisemitismusprävention. Entscheidend ist, dass solche Besuche pädagogisch fundiert vor- und nachbereitet werden und sich in ein schlüssiges Gesamtkonzept einfügen. Dafür müssen Lehrkräfte entsprechend aus- und fortgebildet sowie Schulen und Gedenkstätten mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet werden.

 

Mit unserem Aktionsplan gegen Antisemitismus haben wir deshalb weitergehende Forderungen formuliert. Dazu gehört insbesondere, dass jede Schülerin und jeder Schüler während der Schulzeit mindestens einmal jüdisches Leben unmittelbar kennenlernen soll, etwa durch Synagogenbesuche oder persönliche Begegnungen. Jüdisches Leben darf im Schulunterricht nicht auf Verfolgung und Vernichtung reduziert werden. Es muss auch in seiner heutigen Vielfalt und Lebendigkeit erfahrbar sein.“

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