Heute hat der Hamburger Senat das Klimastärkungsgesetz vorgestellt. Zum im Dezember 2022 beschlossenen Eckpunktepapier wurden trotz weiterer und schärferer Maßnahmen für die Hamburger Wirtschaft und Bevölkerung keine weiteren Einsparungen erzielt. Weitere Beschränkungen für alle ohne Einsparung in der CO2-Bilanz zum ursprünglichen Eckpunktepapier. Entweder war das im Dezember vorgestellt Eckpunktepapier fehlerhaft oder der Senat verschärft die Maßnahmen ohne Einsparungen zu erzielen.

 

Der rot-grüne Senat präsentierte im Dezember 2022 stolz sein Eckpunktepapier zur Zweiten Fortschreibung des Klimaplans und betonte dabei, dass die Öffentlichkeit in den Entscheidungsprozess einbezogen wird – ein angeblich neuer Weg. Die CDU-Fraktion hat jedoch von Beginn an darauf hingewiesen, dass dieses Vorhaben von einem Bundesgesetz überlagert wird und somit die Beteiligung zum jetzigen Zeitpunkt obsolet ist. Jetzt, da sämtliche Wirtschaftsverbände ihre Anmerkungen zu einem Gesetzentwurf gemacht haben, der aufgrund des Bundesgesetzes überlagert ist, zieht der Senat die Reißleine und plant, den neuen Entwurf ohne weitere Beteiligung der Öffentlichkeit durchzudrücken – ein deutlicher Widerspruch zu seinen früheren Versprechen.

 

Dazu erklärt Sandro Kappe, umweltpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Der Schutz der Umwelt ist eine zentrale Aufgabe verantwortungsbewusster Politik.

Die aktuelle Situation ist eine Folge der angespannten Lage auf Bundesebene, wo politische Meinungsverschiedenheiten die Sachpolitik zu überdecken drohen.

Die Abschaltung der Atomkraftwerke und die Laufzeitverlängerung der Kohlekraftwerke auf Bundesebene stellen eine ernsthafte Bedrohung für unsere Klimaziele dar. Mit der Abschaltung der drei verbliebenen deutschen Atomkraftwerke wird das Weltklima einer Studie zufolge mit 15 Millionen Tonnen zusätzlich ausgestoßenem Treibhausgas CO2 pro Jahr belastet. Etwa 50 Prozent der CO2-Einsparungen in Hamburg hängen von Entwicklungen auf Bundesebene ab.

Bedauerlicherweise konnte die rot-grüne Koalition in Hamburg sich nicht rechtzeitig einigen, um den Gesetzentwurf wie angedachte vor der Sommerpause vorzulegen, damit das Parlament am 1. September daran beteiligt werden kann. Stattdessen plant der Senat nun ein Eilverfahren ohne die Beteiligung der Öffentlichkeit (Drs. 22/12509, Antwort 14). Dies wirft erneut die Frage auf, wie der Senat mit solch bedeutenden Angelegenheiten umgeht – mit Eile und ohne Rücksicht auf die Meinungen und Bedenken der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft.

Die CDU-Fraktion steht nach wie vor dazu, alle Akteure in diesem Prozess einzubeziehen und gemeinsam konstruktive Vorschläge zu erarbeiten. Wir werden keine überstürzten Maßnahmen unterstützen, die auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft gehen. Der Klimaschutz ist von großer Bedeutung und erfordert eine gründliche Prüfung aller Schritte, die wir unternehmen.“

 

Dazu erklärt Stephan Gamm, energiepolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Das geschwurbelt vorgetragene neue Klimagesetz für Hamburg ist alter Wein in neuen Schläuchen. Obwohl der minimale Effekt des PV-Ausbaus für die CO2-Bilanz mittlerweile klar ist, wird jetzt hierauf ein Schwerpunkt gelegt. Wie die Erhöhung der energetischen Sanierungsquote von 1% auf 1,5% erreicht werden soll bleibt ebenso unklar, wie vielen andere Fragen der Menschen in unserer Stadt.

Insgesamt bleibt das neue Klimagesetz vage, da die Bundesländer noch immer auf Klarheit und Planungssicherheit nach dem gescheiterten Gebäudeenergiegesetz der Berliner Ampel warten. In Hamburg legen die Grünen in fast dogmatischer Art und Weise den Hamburgern stetig strengere Auflagen in Klimaplänen auf, was hohe Sanierungskosten für Hamburgs Bevölkerung und stetig neue Anstrengungen für Unternehmen zur Folge hat, obwohl gerade die Industrie bereits einen großen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele beigetragen hat.“

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