Mit Drucksache 22/5505 teilt der Senat mit, dass alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, einschließlich der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH), verpflichtet sind, für ihre bebauten Grundstücke unaufgefordert Dichtheitsnachweise der Grundstücksentwässerungsanlagen erstellen zu lassen.

Über die Hälfte der stadteigenen Immobilien wurden bisher gar nicht überprüft. Bei rund 12% ist eine Überprüfung für das Jahr 2021 und bei rund 9% für das Jahr 2022 beauftragt. Für rund 71% wurde bisher noch keine Überprüfung beauftragt. Für ca. 8% können keine Angaben gemacht werden. (22-5804)

Dazu erklärt Sandro Kappe, umweltpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Der für die städtischen Immobilien zuständige SPD-Finanzsenator Dressel muss endlich die eigenen Umweltauflagen umsetzen. Für die CDU-Fraktion steht fest, dass die Verpflichtung für einen Dichtheitsnachweis erst umgesetzt werden kann, wenn auch die Stadt Hamburg mit gutem Beispiel vorangeht.

Aus diesem Grund beantragen wir, den bereits erfolgten Fristablauf für die verpflichtende Vorlage eines Dichtheitsnachweises für die Hamburgerinnen und Hamburger folgenlos zu belassen, bis auch die stadteigenen Immobilien sowie die der städtischen Unternehmen einen Dichtheitsnachweis erbracht haben. (22/5764)

Viele Bürgerinnen und Bürger beklagen, dass für verpflichtende Dichtungsnachweise mehr als 3.000 Euro privat ausgegeben werden mussten, während der rot-grüne Senat die eigenen Umweltauflagen konsequent ignoriert.“

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