In der Bürgerschaftssitzung vom 29.01.2020 hatte Umweltsenator Jens Kerstan noch dargelegt, dass der Hamburger Senat und die Regierungskoalition das Klimagesetz ernst nehmen und ihren dahingehenden Aufgaben gerecht würden.

Zwei Jahre später ist festzustellen, dass der Umweltsenator gegen das eigene Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG) verstößt. Die fristgemäße Vorlage eines Zwischenberichts gemäß §

6 Absatz 2 HmbKliSchG, welcher eine Übersicht über den Umsetzungsstand der Maßnahmen inklusive CO2-Monitoring und Mittelverwendung beinhalten soll (Drs. 22/8313), erfolgte nicht. Die Vorlage des Zwischenberichts war ursprünglich für Ende 2021 geplant. Nun soll dieser im zweiten Quartal 2022 veröffentlicht werden. Dies erfuhr die Bürgerschaft erst auf Anfrage der CDU (Drs. 22/7744 und 22/8238). Eine proaktive Information durch den Senat erfolgte bis heute nicht. Aus Behördenkreisen hört man sogar erschreckenderweise, dass sich die Vorlage wohl noch bis 2023 herauszögern soll. Ohne diesen Bericht können die Opposition sowie die Umweltverbände den Stand der Zielerreichung bezüglich des Ausstoßes von CO2-Emissionen und der Umsetzung der Maßnahmen des Hamburger Klimaplans nicht prüfen.

Dazu erklärt Sandro Kappe, umweltpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion: „Fraglich ist, warum die Hamburger Umweltverbände diesen groben Verstoß hinnehmen. Es sind weder kritische Pressemitteilungen noch Klagen zu dem Verstoß bekannt. Es scheint, als ob die Umweltverbände den Grünen Senator und seine Behörde schonen wollen.

Die CDU-Fraktion wird den Druck auf den Senat weiter erhöhen. Schließlich wird hier gegen ein von Rot-grün selbst beschlossenes Gesetz verstoßen. Ohne ein entsprechendes Monitoring können die Klimaziele nicht erreicht werden.

Die Antwort des Senats: „Das Hamburgische Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG) sieht keine Sanktionen bei nicht fristgemäßer Vorlage eines Zwischenberichts gemäß § 6 Absatz 2 HmbKliSchG vor“ zeigt deutlich, was der Senat von der Opposition hält.“

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