Kitas müssen, um eine Betriebserlaubnis zu erhalten, eine ausreichend große Außenspielfläche im Eigentum oder unmittelbar angrenzend an die Kita vorweisen. Wenn dies nicht der Fall ist, konnten sie bisher auch einen öffentlichen Spielplatz nutzen. Nun verlangt die Sozialbehörde hierfür eine Sondernutzungserlaubnis der Kitas, die für die Nutzung der Spielplätze eine entsprechende Gebühr entrichten sollen. Dies regelt die Fachanweisung zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zur anteiligen Nutzung eines öffentlichen Spielplatzes. 

Dazu erklärt Silke Seif, familienpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion: „Auf Kindertagesbetreuung besteht in Hamburg ein Rechtsanspruch und dieser wird von den Kitas erfüllt, die die Kitagutscheine einlösen. Bestand und Betrieb der Tageseinrichtung liegen also auch im unmittelbaren Interesse der Stadt. Mit dieser rot-grünen Fachanweisung wird Hamburg jedoch nicht zur kinder- und elternfreundlichsten Stadt Deutschlands. 

Die Fachanweisung belastet die Kitas nicht nur mit zusätzlichem bürokratischen Antragsaufwand, sondern sie belastet sie insbesondere finanziell. Die CDU-Fraktion fordert den rot-grünen Senat daher in einem Bürgerschaftsantrag auf, die Fachanweisung umgehend zurückzunehmen. Es kann doch nicht im Interesse der Stadt sein, Kitaträger zusätzlich zur Kasse zu bitten. Zudem muss den Kitas auch künftig eine Betriebserlaubnis erteilt werden, wenn sie über keine Außenspielfläche im Eigentum oder unmittelbar angrenzend an die Kita verfügen. Hamburgs Kitas leisten einen wichtigen Beitrag. Sie sollten unterstützt und nicht noch zusätzlich belastet werden.“ 

Dazu erklärt Christoph de Vries, Mitglied des Familienausschusses des Bundestags: „Die neuen Regelungen der Sozialbehörde zur Nutzung von öffentlichen Spielplätzen sind praxisuntauglich, bürokratisch und finanziell belastend für die Kitas. Mit den neuen Vorgaben erschwert der Senat die Gründung neuer Kitas in innerstädtischen Quartieren, in den Außenflächen oftmals nicht zur Verfügung stehen. Dass Kitas im Bedarfsfall für die Spielplatznutzung mehr bezahlen sollen als die Behörden für die Pflege und Instandhaltung selbst aufwenden, ist ein Stück aus dem Tollhaus und alles andere als kinderfreundlich. Im Interesse der Kinder und Kitas fordern wir den Senat deshalb auf, die Fachanweisung zu kassieren und zur bewährten, unbürokratischen Verwaltungspraxis zurückzukehren. Andernfalls müssen die Mehrausgaben der Kitas über eine Erhöhung des Gebäudeentgelts im Kita-Gutscheinsystem kompensiert werden.“ 

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