Kitas müssen, um eine Betriebserlaubnis zu erhalten, eine ausreichend große Außenspielfläche im Eigentum oder unmittelbar angrenzend an die Kita vorweisen. Wenn keine Außenfläche zur Verfügung steht, müssen Kitas eine Sondernutzungserlaubnis für den öffentlichen Spielplatz beantragen. Hierfür ist eine Gebühr zu entrichten. Die kostenpflichtige Spielplatznutzung wird seit Februar über eine Fachanweisung geregelt.

Eine Kita in Hamburg Eimsbüttel erhält deswegen nun keine Betriebserlaubnis. Sie kann nicht eröffnen. Da das Bezirksamt ihr die Sondernutzung eines Spielplatzes verwehrt. 

Dazu Silke Seif, familienpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion: „Nun ist das eingetreten, wovor wir als CDU-Fraktion seit längerem gewarnt haben, die Spielplatzanweisung des Senats verhindert die Schaffung neuer Kita-Plätze. Es kann nicht sein, dass die SPD bereits vor Jahren Hamburg zur angeblich familienfreundlichsten Stadt ausgerufen hat, aber jetzt den Kitas das Leben schwermacht. In Hamburg besteht ein Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung. Dieser Rechtsanspruch wird von den Kitas erfüllt, die die Kita-Gutscheine einlösen. Bestand, Betrieb und auch die Neueröffnung von Kitas liegen also auch im unmittelbaren Interesse der Stadt. 

Schon in der öffentlichen Anhörung am 29. August 2023 wurde von vielen Betroffenen der bürokratische Aufwand und die langen Bearbeitungszeiten zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis kritisiert. Die betroffene Kita aus Eimsbüttel musste anscheinend fast acht Monate auf einen Bescheid des Bezirksamtes warten, dies ist aus unserer Sicht nicht tragbar. Wir halten auch weiterhin an unserer Forderung der Rücknahme der Fachanweisung durch Rot-Grün fest, wie wir es bereits in unserem Bürgerschaftsantrag gefordert haben.“ 

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