Der Senat hat mit der ersten Fortschreibung des Hamburger Klimaplans (Drs. 21/19200) neue CO2-Minderungsziele festgelegt und diese im Hamburgischen Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG) vom 20. Februar 2020 gesetzlich verankert. Unter den insgesamt 400 Klimaschutzmaßnahmen ist ein wesentlicher Bestandteil das Verbot von Ölheizungen (Neueinbau von Ölheizungen sollte ab 2022 verboten und bereits genutzte Ölheizungen sollten ab 2026 nicht mehr ausgetauscht werden dürfen). Dieses Verbot wurde vom grünen Umweltsenator auch während des Bürgerschaftswahlkampfes als wesentlicher Baustein des Hamburgischen Klimaschutzgesetz propagiert. Doch dazu wird es nicht kommen. Das im Juni im Bundestag und Juli im Bundesrat verabschiedete und zum 01.11.2020 in Kraft tretende Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt nunmehr fest, dass ab 2026 einzubauende Ölheizungen anteilig erneuerbare Energien nutzen müssen. Ist dieses nicht möglich und besteht keine Möglichkeit des Anschlusses an ein Fernwärme- oder Gasnetz, ist der Einbau auch ohne anteilige Nutzung erneuerbarer Energien möglich. Das GEG regelt hier abschließend und lässt den Bundesländern keine Hoheit für weitergehende Verschärfungen, wie Hamburg sie beschlossen hat. Die Schriftliche Kleine Anfrage (22/1351) legt offen, dass dem Senat die drohende Unzulässigkeit (§ 12 HmbKliSchG) seiner eigenen Regelung schon seit längerem bekannt war (Antwort auf Frage 21).

Dazu erklärt Stephan Gamm, klima- und energiepolitischer Sprecher der CDU-Fraktion:

„Die Einbringung des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes in die Bürgerschaft durch Senator Kerstan, das wissentlich in Teilen unzulässig sein würde, stellt einen neuen Tiefpunkt der parlamentarischen Arbeit dar. Bewusste Täuschungen, Halbwahrheiten, Ignoranz und das Fehlen von politisch verantwortlichem Handeln scheinen als Mittel gerechtfertigt zu sein, um eine falsche und ideologische Politik durchzusetzen. Senator Kerstan hat im Wahlkampf das frühzeitige Verbot von Ölheizungen als eine seiner zentralen Klimaschutzmaßnahmen propagiert, obwohl ihm schon damals klar war, dass dies rechtlich nicht zulässig sein wird. Damit hat er politisch verantwortungslos gehandelt und aus Kalkül alle Hamburgerinnen und Hamburger und das Parlament bewusst getäuscht.

Doch die Antwort des Senats bietet noch mehr brisanten Inhalt.

·         Die Behauptung, der Senat hätte sich in der Ölheizungsfrage in einem intensiven Austausch mit Vertretern der Branche befunden und mit diesen gemeinsam an einem Lösungsweg gearbeitet, ist gelogen. Die Wahrheit ist, dass Gespräche mit den führenden Verbänden verweigert wurden. Auf Briefe wurde erst 3 Monate später geantwortet, Gesprächswünsche wurden abgelehnt.

·         Die möglichen Folgen für die Branche und die dortigen Arbeitsplätze will oder kann der Senat nicht darlegen. Konkrete Ideen zur Unterstützung gibt es keine.

·         Eine Überprüfung der zugrunde gelegten Datenbasis zur Ermittlung der CO2-Einsparpotenziale wurde trotz Hinweisen, dass diese Werte deutlich zu hoch und damit falsch seien, vom Senat abgelehnt.

·         Der Frage nach der nun erforderlichen Anpassung des HmbKliSchG weicht der Senat aus, obwohl das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bereits Ende April schon sehr weit fortgeschritten war. 

·         Die für die Umsetzung des HmbKliSchG erforderlichen Rechtsverordnungen liegen auch nach über einem halben Jahr noch nicht vor. Nachdem der Hamburger Klimaplan erst über ein Jahr verspätet fertiggestellt werden konnte, scheint sich hier die nächste erhebliche Verzögerung anzubahnen.

Die CDU-Bürgerschaftsfraktion hat sich u.a. durch ihren 50-Punkte-Plan schon immer für einen pragmatischen und wirksamen Klimaschutz stark gemacht, der eben nicht technologiefeindlich, sondern innovationsfreundlich ist. Die Art der eingesetzten Technologie sollte dabei immer zweitrangig sein. Erstrangig ist hingegen der Wirkungsgrad bei der Einsparung von Treibhausgasen. So können auch bei Verbrennungstechnologien wie Ölheizkesseln durch Umstellung oder Beimischung von klimafreundlichen Brennstoffen sowie technische Nachrüstung erhebliche Potenziale gehoben werden. Dies ist der bessere Weg, den es einzuschlagen gilt.“

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