Heute hat Schulsenator Rabe die neuen coronabedingten Regelungen zu den Abschlussprüfungen 2021 vorgestellt.
Dazu erklärt Birgit Stöver, bildungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion: „Schulsenator Rabe musste erneut zum Jagen getragen werden. Aber es ist gut, dass er endlich Klarheit über die Abiturbedingungen für 2021 schafft. Doch anstatt Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften wie in Schleswig-Holstein frühzeitig eine Perspektive für die schriftlichen Abiturprüfungen zu bieten, lässt er nach dem Kultusministerbeschluss vom 21. Januar 2021 zwei Wochen ins Land gehen, um die coronabedingten Regelungen vorzustellen. Vorschläge wie eine Erweiterung der Auswahlmöglichkeiten der zu bearbeitenden Aufgaben in den schriftlichen zentralen Prüfungsfächern des Abiturs für Schülerinnen und Schüler lagen bereits seit längerem auf dem Tisch. Ein wichtiger Punkt bleibt jedoch bei Rabes Plänen außen vor: das freiwillige Wiederholen ohne Anrechnung der Höchstverweildauer in der Oberstufe zu ermöglichen. Die CDU-Fraktion erneuert daher ihre Forderung, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die angehenden Abiturientinnen und Abiturienten in diesem Schuljahr dürfen keine vermeidbaren Nachteile für ihre weitere Bildungsbiografie haben.“