Zur Debatte um die Einladung einer israelfeindlichen Aktivistin nach Hamburg erklärt Dr. Anke Frieling, stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion: „Hamburgs Antisemitismusbeauftragter hat mit seiner Kritik an Kultursenator Brosda und Kampnagel-Intendantin Deuflhard vollkommen recht. Wie kann eine öffentlich geförderte Kultureinrichtung in diesen Zeiten auf die Idee kommen, jemandem eine Bühne zu bieten, der wiederholt durch antisemitische Äußerungen und Hassreden gegen Israel aufgefallen ist? Antisemitismus ist durch Kunstfreiheit nicht gedeckt. Und es reicht auch nicht aus, wenn sich Kultursenator Brosda besorgt zeigt und die Einladung hinterfragen möchte. Hier muss ohne Wenn und Aber klare Haltung gegen Antisemitismus gezeigt werden. Dieser Vorgang zeigt, dass auch Hamburg eine Antidiskriminierungsklausel bei der Zuwendung von öffentlichen Mitteln braucht. Antragsteller müssen sich in Schleswig-Holstein unter anderem klar dazu bekennen, sich gegen jede Art von Antisemitismus zu stellen. Einen entsprechenden Antrag haben wir in die Bürgerschaft eingebracht, damit diese gute Regelung auch in Hamburg zur Anwendung kommt.“