Heute hat der Bundesgerichtshof (BGH) wie erwartet bestätigt: Cum-Ex-Geschäfte waren strafbare Steuerhinterziehung. Zugleich bestätigte der BGH, dass die Vorteile erschlichener Steueranrechnungen in Millionenhöhe zurückzuzahlen sind.…
Heute hat der Bundesgerichtshof (BGH) wie erwartet bestätigt: Cum-Ex-Geschäfte waren strafbare Steuerhinterziehung. Zugleich bestätigte der BGH, dass die Vorteile erschlichener Steueranrechnungen in Millionenhöhe zurückzuzahlen sind.…