Die kriegsbedingten Risiken bei der Versorgung mit fossilen Brennstoffen und die begrenzte Verfügbarkeit erneuerbarer Energiequellen bergen Risiken nicht nur für die Bevölkerung, sondern insbesondere auch für die Industrie und das produzierende und verarbeitende Gewerbe in Hamburg. Notfallpläne für die Wirtschaft existieren nicht, wie die Antwort des Senats auf eine Schriftliche Kleine Anfrage ergeben hat.

Dazu Prof. Dr. Götz Wiese, wirtschaftspolitischer Sprecher, und Stephan Gamm, energiepolitischer Sprecher der CDU-Fraktion:

Wiese: „Die Leistungsfähigkeit zentraler Bereiche in Industrie und Gewerbe muss gerade bei Schwierigkeiten der Energieversorgung aufrechterhalten werden. Sonst kann es zu schweren Einbrüchen der Wirtschaft, Arbeitsplatzverlusten und Versorgungsengpässen mit lebenswichtigen Gütern kommen. Daher müssen Kernbereiche der Industrie stets arbeitsfähig bleiben, ein Blackout in der Wirtschaft muss vermieden werden. Dafür braucht es eine sorgfältige Planung, die im Spätsommer, d.h. vor Beginn der kalten Jahreszeit, abgeschlossen sein muss. Hamburg braucht einen Energie-Notfallplan.“

Gamm: „Auf Energie-Lieferausfälle ist Hamburg unzureichend vorbereitet. Der Senat verweist schlicht auf den Bund. Danach werden private Haushalte und soziale Dienste beim Gas bevorzugt behandelt. Beim Strom gibt es keine Differenzierung zwischen geschützten und ungeschützten Endverbrauchern. Die fehlende Differenzierung bei den kritischen Infrastrukturen in der Wirtschaft ist ein eklatantes Versäumnis, das sich bitter rächen kann. Die Versorgungssicherheit muss durch den Aufbau weiterer Energiereserven und die Vorhaltung von Ausgleichstechnologien sichergestellt werden.“

Als CDU-Fraktion fordern wir den Senat auf, einen Energie-Notfallplan zu erstellen, der mindestens folgende Punkte beinhalten muss:

  1. Hochsensible und besonders energieintensive Hamburger Industrieunternehmen sind vor Versorgungsengpässen (insbesondere Gas) zu schützen. Der Senat muss hierfür gemeinsam mit Unternehmen, Kammern und Verbänden eine Liste systemrelevanter Unternehmen erstellen, priorisieren und in den Notfallplan einbinden.
  2. Der Senat muss sicherstellen, dass sich Hamburg einen solch hohen Anteil an endgültigen und/oder provisorischen LNG-Terminals sichert bzw. mitfinanziert, um die heimische Bevölkerung und Wirtschaft mit der notwendigen Menge an Erdgas versorgen zu können.
  3. Hamburg braucht einen realistischen Zeitplan für den Ausbau erneuerbarer Energien, innerhalb dessen auch zu berücksichtigen ist, wie lange konventionelle Energieträger und -importe erforderlich und sicherzustellen sind, um die Versorgungssicherheit jederzeit zu gewährleisten.
  4. Die Hamburger Energiewerke müssen für die Heizperiode 2022/23 sukzessive über das übliche Maß hinausgehende Gas-, Kohle- und Heizölreserven beschaffen.
  5. Die städtischen Hamburger Energieunternehmen müssen bereits jetzt erforderliche Technologien vorhalten, um Umrüstungen z.B. durch einen versorgungsbedingten Wechsel von Gas auf Heizöl im Bedarfsfall schnell realisieren zu können.
  6. Der Senat muss sich gegenüber dem Bund dafür einsetzen, das Kraftwerk Moorburg im einvernehmlichen Zusammenwirken mit dem Betreiber Vattenfall im Standby-Betrieb zu halten. Der Rückbau über eine kritische Grenze hinaus wäre mit Blick auf die aktuellen energiepolitischen Rahmenbedingungen unverantwortlich.
  7. Generell muss der Senat sein wirtschafts- und energiepolitisches Handeln wesentlich daran ausrichten zu verhindern, dass Bevölkerung und Wirtschaft/Industrie gegeneinander ausgespielt werden. Der alleinige Verweis auf die Verantwortung des Bundes in puncto Energieversorgung ist fahrlässig. Hamburg braucht zur Gefahrenabwehr einer möglichen Versorgungsknappheit ein effizientes Krisenmanagement.

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