Die CDU-Fraktion fordert in einem Antrag in der nächsten Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft, die Beteiligung der Stadt an Unternehmen der Privatwirtschaft nur nach ordnungspolitischen Grundsätzen vorzunehmen. Dies gilt gerade auch für den Hamburg Stabilisierungs-Fonds, der für die Stützung coronabedingt in Schwierigkeiten geratener Unternehmen aufgesetzt werden soll. Dazu sollen ein Konzept mit eindeutigen Kriterien für befristete Beteiligungen sowie ein Regelwerk entwickelt werden, das das Eingehen von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen, Bürgschaften oder anderen Finanzierungsmaßnahmen, deren Verwaltung und deren Beendigung regelt. Der Hamburg Stabilisierungs-Fonds soll dafür mit einem kompetenten Team ausgestattet werden, das Investitions- und Beteiligungsentscheidungen professionell und mit privatwirtschaftlichem Know-how trifft.

Dazu erklärt Prof. Götz Wiese, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: 

„Geld aus dem Hamburg Stabilisierungs-Fonds darf nur vergeben werden, wenn es ein tragfähiges Geschäftsmodell für das coronabedingt in Schieflage geratene Unternehmen gibt und wenn andere Finanzierungsmittel nicht ausreichen. Auch und gerade in Zeiten von Corona darf der Senat haushalts- und ordnungspolitische Grundsätze nicht aus den Augen verlieren. Wenn die Grundsätze der Sozialen Marktwirtschaft nicht eingehalten werden, geht es schief. Der Staat ist nicht der bessere Unternehmer. Im Ergebnis führt dies zu einer Überforderung des Staates und einer Verzerrung des Wettbewerbs.

Der Hamburg Stabilisierungs-Fonds muss seiner Verantwortung als Treuhänder der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gerecht werden. Der Senat braucht sehr schnell ein kompetentes Team für den Hamburg Stabilisierungs-Fonds. Wichtig sind eine überzeugende Geschäftsführung, ein starkes Team an Beteiligungsexperten und ein professioneller Investitionsausschuss, der privatwirtschaftliches Know-how in die Freigabe von Investitionsentscheidungen einbringt.

Die Beteiligungen des Fonds müssen fortlaufend professionell überwacht und bei geeigneter Gelegenheit auch wieder veräußert werden.“

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