Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem heutigen Urteil die letzte noch anhängige Klage gegen die Fahrrinnenanpassung der Elbe bzw. die Kohärenzmaßnahmen abgewiesen. Damit kann die Fahrrinnenanpassung wie geplant fertiggestellt werden. Die CDU-Fraktion begrüßt diese Entscheidung.

Dazu Götz Wiese, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: 

„Dass die Elbvertiefung nun endlich gerichtlich geklärt ist, kann man nur mit Erleichterung zur Kenntnis nehmen. Die Botschaft des Bundesverwaltungsgerichts lautet: Die ergänzte Planung hat Bestand. Der Hafen braucht diese Planungssicherheit. Das gilt auch für die neuen großen Infrastrukturprojekte, insbesondere die Hafenpassage und die Köhlbrandquerung. Der Senat muss hier so gut und verlässlich planen, dass diese wichtigen Verkehrstrassen schnell kommen. Die Planungsverfahren müssen insgesamt schneller werden.“

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