Für den kommenden Doppelhaushalt 2023/24 hat der Senat beschlossen, die Obergrenze für globale Minderkosten von 2 auf 3 Prozent der geplanten Gesamtkosten zu erhöhen. Globale Minderkosten sind als Ausnahmeregel pauschale Einsparvorgaben im Haushaltsplan, die durch die laufende Bewirtschaftung erzielt werden sollen. Eine Anhebung auf 3 Prozent würde zu globalen Minderkosten von über 500 Millionen Euro jährlich führen. Dies ist besonders problematisch, da bereits die bisherigen globalen Minderkosten von vielen Behörden nicht erwirtschaftet werden konnten.

Dazu Thilo Kleibauer, haushaltspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Die geplante massive Ausweitung globaler Minderkosten im Haushalt ist mehr als fragwürdig. Globale Minderkosten von 500 Millionen Euro pro Jahr sind ein klarer Verstoß gegen die Grundsätze der Haushaltsklarheit und -wahrheit. Mit der Anhebung der Obergrenze auf 3 Prozent schießt der Senat völlig über das vertretbare Maß hinaus, zumal viele Behörden bereits bislang kaum die geplanten Minderkosten von 2 Prozent erreicht haben. Hier versucht der Senat mit Buchungstricks zu kaschieren, dass die Ausgabenwünsche der rot-grünen Koalition zu hoch sind und nicht erreicht werden können. Dies ist ein klarer Missbrauch des Instruments der globalen Minderkosten und verfassungsrechtlich ziemlich zweifelhaft. Damit werden Probleme nicht gelöst, sondern nur verschoben. Senat und Finanzsenator sind in der Pflicht, einen transparenten Haushaltsplan vorzulegen, anstatt mit immer weiteren pauschalen Sammelpositionen das Budgetrecht des Parlaments zu unterlaufen.“ 

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