Wie halten wir es mit den Handys an den Schulen? Kein zweites Thema hat die bildungspolitische Debatte in den vergangenen Monaten bundesweit so sehr bestimmt wie die Frage nach der privaten Nutzung digitaler Endgeräte an Schulen. Unter dem Motto „Handys und Notebooks weg – geht es dann allen besser?“ fand daher gestern auf Einladung der CDU-Fraktion ein „Werkstattgespräch“ im Kaisersaal des Hamburger Rathauses statt. Über 60 Vertreterinnen und Vertreter aus unterschiedlichsten Gesellschaftsbereichen waren der Einladung zu dieser Veranstaltung gefolgt. Anders als bei den v.a. aus Wahlkampfzeiten bekannten Podiumsdiskussionen lag der Schwerpunkt am gestrigen Abend auf dem offenen Ideenaustausch und der gemeinsamen Entwicklung von Handlungsoptionen. Um dies zu ermöglichen, wurde der Einladungskreis bewusst breit angelegt. Dadurch sind Persönlichkeiten mit ganz unterschiedlichen Standpunkten auf Augenhöhe miteinander ins Gespräch kommen. Dabei ist unmissverständlich der Wunsch vieler Beteiligten nach gesetzlichen Regulierungen zur Nutzung mobiler Endgeräte formuliert worden. Auch teilten zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Sorgen über die Gefahren für Kinder und Jugendliche durch die unbedachte und unkontrollierte Nutzung mobiler Endgeräte.

 

Dazu erklärt Birgit Stöver, bildungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion: „Die fachliche Diskussion zeigte erneut, wie facettenreich die Debatte über die Nutzung mobiler Endgeräte in der Schule geführt wird. Die private Nutzung digitaler Endgeräte an Schulen bewegte spürbar alle Beteiligten sehr. Vor diesem Hintergrund danke ich den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ausdrücklich für ihre vielfältigen Beiträge. Eines steht aber schon jetzt für die CDU fest: In Hamburgs Grundschulen braucht es einen klaren Schutzraum für digitale Endgeräte. Wir wollen diese Schutzräume gemeinsam mit dem Aufbau der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen denken. Die private Nutzung digitaler Endgeräte soll an Grundschulen untersagt werden, um eine Lernatmosphäre zu ermöglichen und soziale Kontakte zu stärken. An den weiterführenden Schulen braucht es verbindliche, nach Jahrgangsstufen ausgerichtete Nutzungsregeln, die von der Behörde klar als Handreichung oder besser als Konkretisierung im Schulgesetz festgehalten werden müssen. Als zweite Säule braucht es innerhalb der Schulformen unbedingt eine altersgerecht ausgebaute Vermittlung von Medienkompetenzen, ggf. in einem eigenen Schulfach verankert. Die zuständige Senatorin muss aus unserer Sicht gesetzliche Regelungen formulieren und endlich Stellung beziehen. Die Schulen dürfen in der Frage des Umgangs mit mobilen Endgeräten nicht länger im luftleeren Raum hängen, das Beispiel des Gymnasiums Oberalster ist bezeichnend.“

 

Dazu erklärt Prof. Dr. med. Rainer Thomasius, ehemaliger ärztlicher Leiter des Deutschen Zentrums für Suchtfragen des Kindes- und Jugendalters (DZSKJ) am Universitätsklinikum Eppendorf: „Über eine Million Mädchen und Jungen im Alter zwischen zehn und 17 Jahren in Deutschland weisen eine riskante Nutzung sozialer Medien auf, fast 300.000 sogar eine krankhafte Nutzung. Hamburg bildet hier keine Ausnahme. Die Auswirkungen auf die psychische und körperliche Gesundheit dieser Kinder und Jugendlichen sind wissenschaftlich belegt. Diese anhaltend hohe Zahl an Betroffenen erfordert einen entschiedenen und ganzheitlichen Ansatz, der sowohl die Eltern als auch den Staat im Allgemeinen und die Schulen im Speziellen aktiv miteinbezieht. Schulen könnten bspw. beginnend in den Grundschulen und dann sich fortsetzend in den weiterführenden Schulen durch gezielten Unterricht eine umfassende Medien- und Gesundheitskompetenz vermitteln, um die Resilienz von Schülerinnen und Schülern langfristig und grundlegend zu fördern.“

 

Dazu erklärt Prof. Dr. Olaf Köller, geschäftsführender wissenschaftlicher Direktor des Leibniz-Instituts für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik (IPN) in Kiel: „Die digitale Transformation unserer Gesellschaft ist irreversibel. Aufgabe von Schule muss es daher sein, Schülerinnen und Schüler auf mündiges, eigenverantwortliches Handeln in der Digitalität vorzubereiten.“

 

Dazu erklärt Gero Tuttlewski, Fachanwalt für Verwaltungsrecht: „Das Hamburger Schulgesetz sollte aus Gründen der Rechtssicherheit für alle Beteiligten (Lehrer, Schüler, Eltern) um eine Regelung zur Nutzung digitaler Endgeräte in Schulen ergänzt werden. Mit bloßen Empfehlungen, wie von der Schulsenatorin aktuell angekündigt, wird man dieses Ziel nicht erreichen. Die wesentlichen Fragen zur Nutzung digitaler Endgeräte sollten für ganz Hamburg im Schulgesetz beantwortet und gleichzeitig der verbleibende Regelungsspielraum für die Hausordnungen der Schulen näher konkretisiert werden.“

Gemeinsam können
wir viel bewegen.

CDU-Bürgerschaftsfraktion

Geschäftsstelle
Schmiedestraße 2
20095 Hamburg

Erreichbarkeit

E-Mail: rathaus@cdu-hamburg.de
Telefon: 040 42831 – 1382

© 2025 CDU-Bürgerschaftsfraktion Hamburg. Alle Rechte vorbehalten. Kontakt · Impressum · Datenschutzhinweise