Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass eine Blockade der Erhöhung des Rundfunkbeitrags durch ein einzelnes Land unzulässig ist. Zugleich wurde die monatliche Beitragserhöhung um 86 Cent verfügt. Zu dem Urteil erklärt Prof. Dr. Götz T. Wiese, medienpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion:

„Ich begrüße das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland hat enorme Bedeutung für die Qualität und den Pluralismus in der journalistischen Berichterstattung – konkret für die verlässliche Versorgung der Bevölkerung mit unabhängigen, sorgfältig recherchierten und abgewogenen Informationen. Um diesem Anspruch weiterhin gerecht werden und ihn in der täglichen Arbeit praktisch einlösen zu können, muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk in einem auskömmlichen Maße finanziert werden.

Zugleich halte ich es für dringend geboten, über die Beitragsfestsetzung zu sprechen und in einer offenen Debatte nunmehr Antworten auf entscheidende Fragen zu finden: Welche Maßnahmen sind nötig, damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen verfassungsmäßigen Auftrag langfristig gesichert erfüllen kann? An welchen Stellen ist es erforderlich, alte Zöpfe abzuschneiden, die die zukunftsfähige Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks behindern?

Es gilt, den öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrag fortlaufend zu überprüfen. Vielfältig, dezentral, vor Ort und damit kontinuierlich nah am Geschehen – so sollte der öffentlich-rechtliche Rundfunk in einem möglichst breiten Konsens aufgestellt werden.

Ebenso muss aber ein staatsrechtliches Thema gelöst werden: Ich sehe es kritisch, wenn Föderalismus auf der Ebene der Rundfunkfinanzierung bedeutet, dass Länder de facto kaum anders handeln können, als Erhöhungen des Rundfunkbeitrags zu bewilligen. Hier brauchen wir eine tragfähige Lösung, die Demokratie und Gewaltenteilung ausreichend Rechnung trägt.“

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