Zur Situation der vom Lockdown betroffenen Unternehmen nach Wiedereinsetzung der Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung erklärt Prof. Dr. Götz Wiese, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Die aufgrund der Corona-Pandemie vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ist Ende April ausgelaufen, sodass die Insolvenzordnung nun wieder vollumfänglich greift. 2020 hat es in Hamburg deutlich weniger Insolvenzen gegeben als vor Corona. Aber weiterhin sind Branchen wie Gastronomie, Einzelhandel oder die Eventbranche von Corona hart betroffen.

Es muss weiter der Satz gelten: Kein Unternehmen, das vor Corona gesund war, darf aufgrund des staatlich verordneten Lockdowns in die Insolvenz gehen. Hier ist entscheidend, dass vom Bund und von der Stadt Hamburg weiterhin alles getan wird, um Unternehmen und Beschäftigten zielgenau zu helfen. Für Hamburg bedeutet dies auch: Der Härtefallfonds muss schnell kommen.

Zudem muss der Senat jetzt, da die Impfkampagne Fahrt aufgenommen hat, alles dafür tun, dass die Öffnung der Betriebe, insbesondere in Einzelhandel, Gastronomie und Veranstaltungsbranche, mit voller Kraft vorbereitet wird. Hamburg muss zum frühestmöglichen Zeitpunkt die Betriebe wieder verantwortungsvoll öffnen.“ 

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