Im Berliner Senat soll in der kommenden Woche ein Antidiskriminierungsgesetz beschlossen werden. Dieses sieht vor, dass künftig Behörden bzw. Beamte, die der Diskriminierung beschuldigt werden, diesen Vorwurf widerlegen müssen. Das würde eine Beweislastumkehr für jegliches Verwaltungshandeln bedeuten und sorgt auch außerhalb Berlins für Besorgnis. Die CDU-Bürgerschaftsfraktion lehnt dieses Gesetz entschieden ab und sieht – sollte dieses verabschiedet werden – für die punktuelle Entsendung von Hamburger Polizeikräften nach Berlin keine Grundlage mehr.
Dazu erklärt Dennis Gladiator, innenpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion:
„Anstatt seinen Beamten und seiner Verwaltung zu vertrauen und sich zu fragen, wie diese in ihrem Dienst besser geschützt werden können, stellt der rot-rot-grüne Berliner Senat alle unter Generalverdacht. Eine Umkehr der Beweislast ist völlig realitätsfern und öffnet dem Missbrauch Tür und Tor. In der Praxis wird es Teile der Verwaltung lahm legen, die sich mit den Auswirkungen dieses Gesetzes beschäftigen müssen, anstatt ihrer Arbeit nachgehen zu können. Ein solches Gesetz aus dem Tollhaus ist in Hamburg nicht vorstellbar. Auch Berlin sollte diesen Irrweg im Sinne einer bundesweit guten Zusammenarbeit schnell wieder verlassen. Geschieht dies nicht, betrifft es leider auch Hamburger Beamte, wenn diese in Berlin im Einsatz sind. Es ist daher mehr als fraglich, ob es z.B. für Einsätze von Hamburger Polizeikräften, die bisher auf Anfrage zur Unterstützung nach Berlin geschickt werden, dann noch eine Grundlage gibt. Hier muss der Hamburger Innensenator sich eindeutig hinter unsere Beamten stellen und im Zweifel Berlin eine Absage erteilen.“