Im Oktober 2020 beschloss der Senat, dass die durch die Corona-Pandemie stark getroffenen Gastronomen in Hamburg im Herbst und Winter Heizpilze einsetzen dürfen, um Besucher auch draußen zu bedienen.

Bis zum 2. Mai 2021 waren diese Geräte erlaubt. Dadurch sollten Besucher der Gastronomie ermuntert werden, aus Infektionsschutzgründen auch in der kalten Jahreszeit draußen zu essen und zu trinken.

Dies war ein vernünftiger Entschluss des Senats, von dem die Betreiber und ihre Gäste jedoch leider nicht viel hatten, da die Gastronomie ab 1. November 2020 geschlossen wurde und die Außengastronomie erst nach 6,5 Monaten am 22. Mai 2021 wieder öffnen durfte.

Aus diesem Grund forderte die CDU-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft mit einem Antrag vom 2. Juni 2021 den Senat auf, den Gastronomen in ganz Hamburg aufgrund der anhaltenden Corona-Situation zu gestatten, bis zum 31. Dezember 2021 Heizpilze im Außenbereich einzusetzen und das seit dem 3. Mai 2021 geltende hamburgweite Verbot von Heizpilzen in der Außengastronomie auf öffentlichem Grund bis dahin auszusetzen.

Die Beratungen im Wirtschaftsausschuss führten jedoch zu einer Ablehnung der Forderung durch SPD und Grüne.

Hierzu David Erkalp, Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion für Handel und Tourismus: „Die Ablehnung unseres Antrags durch die Regierungsfraktionen ist nicht nachvollziehbar. Auch wenn die Gastronomen nun die Möglichkeit haben, mit 2G oder 3G ihre Innenräume mehr zu besetzen, gibt es noch immer sehr viele Hamburgerinnen und Hamburger, die aus Vorsicht lieber die Außengastronomie nutzen. Das ist gerade in der kühlen Jahreszeit ohne Heizpilze äußerst ungemütlich. Wenn der Senat im vergangenen Jahr bereit war, die gebeutelte Gastronomie auf diese Weise zu unterstützen und diese das aufgrund des monatelangen Lockdowns nicht nutzen konnte, ist es absolut unverständlich, dass der Senat nicht bereit ist, ihnen diese Möglichkeit befristet bis Ende des Jahres noch einmal zu eröffnen!“

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