Laut Paragraph 8 des Gaststättengesetzes erlischt die Lizenz für Gastronomiebetriebe, wenn der Inhaber den Betrieb nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder seit einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat. Die Fristen können aber verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dies trifft auch in Hamburg auf einige Betriebe zu, die ihre Türen aufgrund der Corona-Pandemie schließen mussten und für die der Außerhaus-Verkauf keine Option darstellt. Die CDU-Fraktion hat daher einen Antrag in die Bürgerschaft eingebracht, um für eine unkomplizierte Fristverlängerung der betroffenen Betriebe zu sorgen.

Dazu David Erkalp, Fachsprecher für Handel und Tourismus der CDU-Fraktion: „Die Gastronomie wurde in den letzten zwölf Monaten besonders hart von den Auswirkungen der Corona-Pandemie getroffen. Auch nach der letzten Ministerpräsidentenkonferenz ist das Ende ihrer dramatischen Lage noch immer nicht absehbar. Der Senat muss daher alles ihm Mögliche unternehmen, um die Gastronomiebetriebe in dieser beschwerlichen Situation vor zusätzlichen Problemen zu bewahren. Dazu gehört auch, betroffene Betriebe über den drohenden Ablauf der Lizenzen zeitnah zu informieren und zu ermöglichen, dass Anträge auf Fristverlängerung schnell und unbürokratischen eingereicht und bearbeitet werden können. Dazu sollte die zuständige Behörde den Bezirksämtern eine Vorgabe erteilen, bei den betroffenen Betrieben nicht nur einen wichtigen Grund anzuerkennen, sondern zugleich einen entsprechenden Antrag zu fingieren, um keinen unnötigen Aufwand zu produzieren.“

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