Am 6. Oktober 2020 findet in Berlin eine Veranstaltung statt, bei der Vertreter von Wirtschaft, Wissenschaft und Politik eine neue Rechtsform diskutieren: Die sogenannte „Gesellschaft in Verantwortungseigentum“. Eine Interessengruppe propagiert seit einiger Zeit eine Sonderform der GmbH, bei der Gewinne im Betrieb verbleiben und sich Nachfolger bei der Unter­nehmens­nachfolge ausschließlich an vorgegebenen Firmenzielen orientieren müssen. Stimmrechte und Vermögen einer GmbH würden getrennt, Gesellschaftsanteile wären nur mit Zustimmung aller Gesellschafter übertragbar.

Dazu Prof. Dr. Götz Wiese, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschafts­fraktion:

„Eine ‚Gesellschaft in Verantwortungseigentum‘, die niemandem wirklich gehört, wäre ein Schlag gegen das Privateigentum. Schon der Name ist irreführend, weil die Eigentümer bei dieser Rechtsform eben gerade nicht mehr vollständig für die Geschicke des Unternehmens verantwortlich sind. Die Koppelung von Eigentum und Verant­wortung, von Risiko und Haftung würde aufgegeben.

Eigentum und Haftung sind Leitidee und Grundlage der Sozialen Marktwirtschaft. Daran darf nicht gerüttelt werden. Gerade in schwierigen Zeiten wie jetzt während der Pandemie zeigt sich, wie wichtig es ist, dass Unternehmerinnen und Unternehmer im Mittelstand Verantwortung für Betriebe und Beschäftigte übernehmen. Schon jetzt nehmen die Unternehmen jeden Tag diese Verantwortung wahr.

Zwar besteht oftmals das Bedürfnis, die Leitung der Gesellschaft abweichend vom gesetzlichen Leitbild zu regeln. Gesellschaftsvertragliche Regelungen, Stiftungen, Treuhandmodelle und Testamentsvollstreckung bieten hier aber schon bislang bewährte Lösungen an. Diese Lösun­gen sind grundsätzlich auch mit Blick auf das Ziel einer nachhaltigen Wirtschaft geeignet – wie die vielen Familienunternehmen seit langer Zeit immer wieder aufs Neue zeigen.

Zu überlegen ist, ob das Stiftungsrecht reformiert werden sollte, um auch kleinen und mittleren Unternehmen und Startups kostengünstige Möglichkeiten einer Stiftung zu bieten, die der staatlichen Aufsicht unterliegt. Unternehmensträgerstiftungen haben sich bewährt, sind in der Praxis aber oftmals zu teuer. Hier kann ein ‚Stiftungsmodell light‘ zusätzliche Möglichkeiten eröffnen. Die Idee einer ‚Gesellschaft in Verantwortungseigentum‘ im GmbH-Recht sollte dagegen schnell auf­gegeben werden.“

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