Heute hat der Senat den Gesetzentwurf für ein Grundsteuergesetz beschlossen. Damit macht Hamburg von der im Rahmen der Grundsteuerreform eingeräumten Öffnungsklausel für eigene Länderregelungen Gebrauch.

Dazu erklärt Thilo Kleibauer, haushaltspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Wir haben uns als Hamburger CDU frühzeitig für die Öffnungsklausel bei der Grundsteuer eingesetzt und eine eigene Landesregelung gefordert. Es ist gut, dass auch der Senat erkannt hat, dass das Grundsteuer-Modell von Olaf Scholz auf Basis aktueller Immobilienwerte für Hamburg keine Lösung ist. Ein einfaches und transparentes Modell bei der Grundsteuer auf Basis von Grundstücks- und Gebäudeflächen findet unsere Unterstützung. Eine spezielle Grundsteuer C für unbebaute Grundstücke sehen wir allerdings weiter sehr skeptisch. Dies ist eine Alibi-Lösung, die schon einmal gescheitert ist. Für uns ist klar: Die Grundsteuerreform darf nicht zu massiven Zusatzkosten für Mieter und Eigentümer in unserer Stadt führen. Dies gilt für Wohngebäude, aber auch für gewerblich genutzte Immobilien, zu denen der Finanzsenator bislang kaum Daten vorlegen konnte. Hier müssen jetzt die Einzelheiten im Gesetzgebungsverfahren sorgfältig und ohne Zeitdruck geprüft werden, damit die Reform rechtssicher umgesetzt werden kann. Ganz wichtig ist dabei auch eine frühzeitige Information der betroffenen Steuerpflichtigen über die anstehenden Änderungen.“

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