Zur Strafanzeige des Hamburger Anwalts Gerhard Strate erklärt Richard Seelmaecker, Obmann der CDU-Fraktion im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Cum-Ex-Steueraffäre: „Durch die Strafanzeige des Herrn Gerhard Strate erhält auch die Aufklärungsarbeit des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses eine andere Qualität. Zwar prüft die Staatsanwaltschaft die Cum-Ex Verbrechen in Hamburg unabhängig von unseren Ermittlungen. Wir prüfen die politische Verantwortung, die Staatsanwaltschaft die strafrechtliche. Wir sind allerdings gespannt, ob Herr Tschentscher dem Rat seines Anwaltes folgen und von seinem Recht, die Aussage zu verweigern, Gebrauch machen wird. Er muss sich nicht selbst belasten. Schon heute steht jedenfalls objektiv fest, dass Herr Tschentscher sich über den steuerlichen Einzelfall hat berichten lassen, dass die getroffene Entscheidung falsch war, dass sich die am Cum-Ex-Raub Beteiligten strafbar gemacht haben und die Rechtsprechung hierfür hohe Gefängnisstrafen verhängt hat und weiterhin verhängen wird. Sagt Herr Tschentscher vor dem Ausschuss aus, ist er verpflichtet, die Wahrheit zu sagen. Ein Lavieren und ein unwürdiger Eiertanz à la Olaf Scholz, der ihn unglaubwürdig gemacht hat, wird er nicht durchstehen – weder politisch noch strafrechtlich.“

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