Klimaschutz muss sozialverträglich erfolgen
Wir wollen, dass Hamburg sein Klimaziel für 2030 erreicht und die Treibhausemissionen um 55 Prozent gegenüber 1990 verringert. Gleichzeitig wollen wir sicherstellen, dass das wirtschaftliche und soziale Fundament unserer Stadt und somit Wohlstand und Arbeitsplätze erhalten bleiben. Deutschland und Hamburg müssen wirtschaftlich und technologisch führend bleiben, um einen langfristig wirksamen Klimaschutz zu ermöglichen.Anreize und Freiwilligkeit vor Verboten
Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Klimaverträglichkeit funktionieren für uns nur im Einklang. Der Klimaschutz sollte vor allem durch technische Innovationen, Anreize und Vorbilder, nicht aber durch Bevormundung und Verbote, vorangetrieben werden. Das ist unsere Grundüberzeugung.Maßnahmen zum nachhaltigen Klimaschutz
In unserem 50-Punkte-Klimaschutzkonzept haben wir Nutzen und Wirkung der Einzelmaßnahmen erläutert, für die wir uns einsetzen wollen. Dazu zählen u.a. die Umrüstung des Kohlekraftwerks Moorburg auf Gas/Wasserstoff und Biomasse, der Einsatz von Tiefengeothermie, der Erhalt von Hamburgs Grünflächen und Straßenbäumen, die umweltfreundliche Umrüstung von Hamburgs Fuhrpark, eine konkrete Wasserstoffstrategie, innovative Schiffsantriebe und E-Fuels, die Neuplanung von Lieferverkehren und eine intelligente Verkehrssteuerung, klimaintelligente Gebäude und Quartiere sowie energetische Sanierung und Photovoltaik.
Corona
Gamm: Senat muss vor allem Aufklärung über Long COVID unterstützen
Die CDU-Fraktion fordert in einem Antrag die Forschung, Versorgung und Aufklärung zu Long COVID zu intensivieren. Dazu Stephan Gamm, gesundheitspolitischer
15. Juni 2021

Corona
Gamm: Impfstoffpanik nur unredliches Wahlkampfgetöse des Bürgermeisters?
Noch in der gestrigen Sondersitzung der Bürgerschaft hat Bürgermeister Tschentscher die Gefahr eines nahen Endes der Impfkampagne in Hamburg heraufbeschworen,
11. März 2021

Umwelt
Gamm: Täuschung zahlt sich nicht aus! Senator Kerstan muss sein rechtswidriges Ölheizungsverbot für Hamburg zurücknehmen
Nur wenige Tage vor der Bürgerschaftswahl wurde am 20. Februar 2020 das Hamburgische Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG) erlassen. Dieses beinhaltete gemäß §
9. Februar 2021