Der Hamburger Datenschutzbeauftrage habe dem rot-grünen Senat bereits im Mai eine Beratung angeboten, um Digitalunterricht als Videostreaming aus den Klassenräumen rechtlich zu ermöglichen. Doch hierfür bestand anscheinend seitens des Schulsenators kein Bedarf.
Dazu erklärt Birgit Stöver, schulpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion: „Die Aussage der Schulbehörde, es handele sich beim Digitalunterricht mit Videostreaming um ‚rechtliches Neuland‘, ist aberwitzig und die Ankündigung eine Lösung im Januar zu präsentieren, ist einfach zu spät. Bereits seit dem ersten Lockdown im Frühjahr diskutieren wir über die rechtlichen Rahmenbedingungen, die es für den Digitalunterricht direkt aus dem Klassenraum zu schaffen gilt. Die CDU-Fraktion bringt hierzu einen entsprechenden Antrag in die morgige Bürgerschaftssitzung ein, in dem wir u.a. fordern, die gesetzlichen Grundlagen für eine Unterrichtsübertragung per Video zu schaffen. Der Schulsenator muss nun schnellstmöglich handeln und darf dies nicht weiterhin auf die lange Bank schieben.“