Zur Berichterstattung über Rückzahlungsforderungen zur Corona-Soforthilfe in Hamburg erklärt Prof. Dr. Götz Wiese, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Mit der Corona-Soforthilfe wurden Unternehmen und Selbstständige unterstützt, die sich infolge der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 in einer bedrohlichen wirtschaftlichen Lage befanden. Das war ein großer gemeinsamer Kraftakt. Im Rahmen des Rückmeldeverfahrens wird derzeit die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel überprüft und sichergestellt. Denn nicht in allen Fällen wurden die Hilfen zu Recht beantragt und müssen deshalb auch entsprechend zurückgezahlt werden. Hierbei ist es jedoch wichtig, dass jeder Einzelfall mit Fingerspitzengefühl geprüft wird, um neue existenzbedrohende Engpässe zu vermeiden. Augenmaß ist gefragt! Eventuelle soziale Härten sind beispielsweise mit großzügigen Rückzahlungsmodalitäten abzumildern. Denn eines darf nicht vergessen werden: Es war der Staat, der – zum Schutz vor der Ausbreitung des Coronavirus – den Teil-Lockdown mit seinen Folgen für die Wirtschaft angeordnet hat, und dieser steht daher auch in besonderer Verantwortung den Betroffenen gegenüber. Wir haben mit den Stabilisierungsmaßnahmen, bei allen Schwierigkeiten, viel Positives bewirkt, müssen aber jetzt aufpassen, dass auch die Kontrollphase gelingt.“

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