Die Hamburgische Bürgerschaft hat in der letzten Wahlperiode die Einführung eines Hamburgischen Lobbyregisters beschlossen. Mit einem gemeinsamen Antrag wollen die Fraktionen von SPD, CDU, Grünen und Linken nun die finanziellen Voraussetzungen für die technische Umsetzung des Registers schaffen. Dafür sollen bis zu 621.000 Euro für den Aufbau der digitalen Fachanwendung und der erforderlichen IT-Infrastruktur bereitgestellt werden. Über den interfraktionellen Antrag berät die Hamburgische Bürgerschaft am 1. Juli.
Dazu Ole Thorben Buschhüter, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion Hamburg: „Das Hamburger Lobbyregister soll nicht nur transparent zu machen, wer Lobbyarbeit betreibt, sondern auch, welche inhaltlichen Argumente dabei vorgebracht werden. Alle Hamburger:innen haben damit die Möglichkeit nachzuvollziehen, welche Interessen bei Gesetzesvorhaben eine Rolle gespielt haben. Bis zum pünktlichen Start des Hamburgischen Lobbyregisters am 1. September 2027 werden die technischen Voraussetzungen geschaffen, damit das Register rechtssicher, nutzerfreundlich und zuverlässig betrieben werden kann. Für die Entwicklung der Fachanwendung und den Aufbau der erforderlichen IT-Infrastruktur beantragt die Bürgerschaft nun die notwendigen Mittel. Sie dienen einem guten Zweck: Transparenz über Interessenvertretungen stärkt das Vertrauen in politische Entscheidungsprozesse. Darum geht es beim Hamburgischen Lobbyregister.“
Dazu Dennis Gladiator, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion: „Das Lobbyregister schafft zusätzliches Vertrauen, wenn alle gut nachvollziehen können, wer mit welchen Anliegen auf Politik zugeht. Dafür braucht es eine funktionierende und unbürokratische digitale Grundlage. Mit den beantragten Mitteln sorgen wir dafür, dass das Register rechtzeitig aufgebaut werden kann und später zuverlässig läuft. Mehr Transparenz über Interessen stärkt die politische Kultur in unserer Stadt und hilft den Hamburgerinnen und Hamburgern, Entscheidungen besser einzuordnen.“
Dazu Eva Botzenhart, Sprecherin für Digitalisierung und Datenschutz der Grünen Fraktion Hamburg: „Mit dem Hamburgischen Lobbyregister schaffen wir einen wichtigen Baustein für mehr Transparenz in der Landespolitik. Seine Einführung ist ein zentraler Schritt für eine nachvollziehbare und verantwortungsvolle Politik. In einer Demokratie mit komplexen politischen Entscheidungsverfahren ist es unverzichtbar, die verschiedenen Interessen nachvollziehbar und Einflussnahme transparent zu machen. Es ist deshalb gut und wichtig, dass das fachliche und technische Konzept nun steht und wir mit der Bereitstellung der notwendigen Mittel die nächste Umsetzungsphase einleiten können. Damit schaffen wir die Grundlage dafür, dass das Lobbyregister wie vorgesehen 2027 an den Start gehen kann.“
Dazu Carola Ensslen, verfassungspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Es ist gut, dass wir nun den Weg für die nun wirklich überfällige Umsetzung des Lobbyregistergesetzes bereiten. In einer demokratischen Gesellschaft ist es wichtig, dass die Bürger*innen nachvollziehen können, wie politische Entscheidungen zustande kommen, wer Einfluss nimmt und welche Interessen hinter diesen Entscheidungen stehen. Ein Lobbyregister ist dafür das richtige Instrument, weil es die Interessenvertretung von Organisationen, Unternehmen und anderen Akteuren gegenüber politischen Entscheidungsträgern dokumentiert. Es darf jedoch nicht bei diesem Gesetz bleiben, sondern bedarf einer stetigen Weiterentwicklung hin zu mehr Transparenz.“
Hintergrund
Die Hamburgische Bürgerschaft hat in der vergangenen Legislaturperiode die Einführung eines Hamburgischen Lobbyregisters beschlossen. Das Gesetz tritt am 1. September 2027 in Kraft. Für die technische Umsetzung wurden zunächst die fachlichen, rechtlichen und technischen Anforderungen analysiert und ein Zielbild für die digitale Fachanwendung entwickelt. Zudem wurde eine Markterkundung durchgeführt, um geeignete technische Lösungsansätze sowie den erforderlichen Zeit- und Kostenrahmen zu ermitteln. Auf dieser Grundlage soll nun in die Umsetzungsphase eingetreten werden.
