Das Hamburgische Verfassungsgericht hat heute entschieden, dass das geplante Volksbegehren zur Streichung der Hamburger Schuldenbremse verfassungswidrig ist.

Dazu erklärt Thilo Kleibauer, haushaltspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Es ist gut und richtig, dass das Vorhaben zur Abschaffung der Schuldenbremse vom Verfassungsgericht gestoppt wurde. Die Schuldenbremse ist klar im Grundgesetz verankert und kann nicht einfach auf Landesebene außer Kraft gesetzt werden. Daher hatten wir auch frühzeitig den Senat aufgefordert, bei dieser Initiative das Verfassungsgericht anzurufen. Damit wird auch das Budgetrecht der Bürgerschaft gestärkt.

Die Schuldenbremse ist wichtig für die finanzielle Stabilität der Stadt, damit Hamburg auch für kommende Generationen handlungsfähig bleibt. Hier darf es keine faulen Kompromisse geben. In der aktuellen Corona-Pandemie wurde zurecht von den Ausnahmeregeln der Schuldenbremse für Notlagen Gebrauch gemacht. Dies darf aber nicht zum Dauerzustand werden. Es ist nicht nachhaltig, staatliche Aufgaben dauerhaft mit Krediten zu finanzieren. Hier fordern wir den rot-grünen Senat zu einer nachhaltigen und transparenten Finanzplanung für die kommenden Jahre auf.“

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