Nachdem das Verfassungsgericht in Thüringen bereits Mitte Juli das dortige Paritätsgesetz gekippt hat, ist heute auch das Verfassungsgericht in Brandenburg zum gleichen Ergebnis gelangt. Das Paritätsgesetz hätte ohne Rücksicht auf Eignung, Leistung und Befähigung dazu gezwungen, bei Wahlen immer abwechselnd Mann und Frau aufzustellen. Die CDU-Bürgerschaftsfraktion fordert vor dem Hintergrund dieses Urteils Hamburgs Justizsenatorin Gallina erneut auf, ihre diskriminierenden und verfassungswidrigen Pläne für ein Hamburger Paritätsgesetz nun endlich zu begraben.

Dazu erklärt Richard Seelmaecker, justizpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion: „Das Recht auf Freiheit und Gleichheit der Wahl ist ein hohes Gut unserer Demokratie und unseres Rechtsstaates. Mit dem heutigen Urteil ist erneut klargestellt worden, dass an diesem Prinzip nicht zu rütteln ist. Gleiches gilt für den Grundsatz, dass das Geschlecht in unserer aufgeklärten Gesellschaft kein taugliches Differenzierungsmerkmal ist, ebenso wenig wie Abstammung, Religion oder Herkunft. Wir fordern Hamburgs Justizsenatorin erneut auf, die grünen Pläne für ein Hamburger Paritätsgesetz aufzugeben. Sie sind damit endgültig gescheitert. Wichtig ist vielmehr, positiv auf eine tatsächliche Angleichung der Verhältnisse hinzuwirken und den Menschen nicht immer mit Verboten und Vorschriften zu kommen.“

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