Der rot-grüne Senat plant mit seiner Änderung des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes eine unverhältnismäßige Überregulierung, die nicht Wohnraummissbrauch bekämpft, sondern vor allem kleine, private Vermieter trifft und einkommensschwächere Hamburgerinnen und Hamburger in echte finanzielle Not bringt. Die CDU-Fraktion lehnt die geplante Abschaffung der bewährten 50-Prozent-Regelung entschieden ab und hat einen entsprechenden Änderungsantrag zur Drucksache 23/3374 in die Hamburgische Bürgerschaft eingebracht.

 

Dazu erklärt Dr. Anke Frieling, stadtentwicklungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion: „Wer künftig ein einzelnes Zimmer in der eigenen Wohnung vermieten möchte, soll das nur noch maximal acht Wochen im Jahr dürfen – unabhängig davon, wie groß der vermietete Anteil ist. Diese pauschale Deckelung trifft nicht die professionellen Anbieter, gegen die sie dem Anschein nach gerichtet ist. Sie trifft die Rentnerin, die nach dem Tod ihres Mannes ihr kleines Gästezimmer gelegentlich vermietet, um ihre Rente aufzubessern. Sie trifft den Eigentümer, der ein leerstehendes Kinderzimmer zeitweise für Studentinnen und Studenten zur Verfügung stellt. Kurz: Sie trifft genau diejenigen, die dem Wohnungsmarkt keinen einzigen Quadratmeter entziehen.

Der Senat suggeriert, seine Verschärfung helfe gegen Wohnungsmangel. Das ist eine Fehlannahme. Zimmer, die nur gelegentlich und zeitweise vermietet werden, wechseln durch dieses Verbot nicht auf den regulären Mietmarkt – sie stehen schlicht leer oder werden nicht mehr genutzt. Wohnraum wird so weder geschaffen noch zurückgewonnen. Was bleibt, ist der Schaden: Menschen mit niedrigem Einkommen verlieren eine wichtige Einnahmequelle, und gleichzeitig werden erschwingliche, flexible Unterkünfte weiter verknappt.

Die CDU-Fraktion trägt ausdrücklich die Umsetzung europäischer Vorgaben zur Datentransparenz bei Kurzzeitvermietungen mit. Doch der Senat nutzt diese Pflichtaufgabe als Einfallstor für eigene, weit darüber hinausgehende Verschärfungen ohne Notwendigkeit, ohne Verhältnismäßigkeit und ohne Rücksicht auf die Lebensrealität der Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt.

Wirkungsvoller Wohnraumschutz bedeutet, tatsächliche Zweckentfremdung zu unterbinden und nicht, das private Miteinander unter Generalverdacht zu stellen. Wir fordern den Senat auf, die bewährte 50-Prozent-Regelung zu erhalten und endlich aufzuhören, mit pauschalen Verboten die falschen Menschen zu belasten.“

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