Im Ausland gefallene Soldatinnen und Soldaten verdienen dauerhafte Anerkennung und einen ständigen Ort des Gedenkens. Hamburg sollte deshalb endlich handeln und ein dauerhaftes Ruherecht gesetzlich verankern. Dies beantragt die CDU-Fraktion in der morgigen Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft.
Dazu erklärt Dennis Thering, Vorsitzender der CDU-Fraktion: „Wer im Dienst für unser Land sein Leben verliert, darf nicht in Vergessenheit geraten. Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr leisten ihren Dienst im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland. Gerade diejenigen, die bei einem Auslandseinsatz ihr Leben für Frieden, Freiheit und Sicherheit verloren haben, verdienen deshalb dauerhafte Anerkennung, Respekt und einen würdevollen Ort des Gedenkens.
Die CDU fordert in der Hamburgischen Bürgerschaft daher, für im Auslandseinsatz gefallene Bundeswehrangehörige auch in Hamburg ein dauerhaftes Ruherecht auf Hamburger Friedhöfen zu schaffen. Dafür wollen wir die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen schaffen und die dauerhafte Sicherung der Grabstätten als Orte des Gedenkens gewährleisten.
Hamburg darf bei der Erinnerung an die Männer und Frauen, die im Dienst für unser Land ihr Leben verloren haben, keine Lücke lassen. Wer zur Verteidigung unserer Gesellschaft, unserer Bürgerinnen und Bürger und schließlich unseres Vaterlandes sein Leben eingesetzt hat, verdient einen Ort, an dem dauerhaft erinnert und getrauert werden kann.
Bislang gibt es in Hamburg keine ausdrückliche Regelung, die den dauerhaften Erhalt der Gräber gefallener Bundeswehrangehöriger sicherstellt. Friedhofsrechtliche Fristen und individuelle Entscheidungen können dazu führen, dass ein Grab nach Ablauf einer bestimmten Zeit aufgehoben wird. Das wird dem besonderen Opfer der Gefallenen nicht gerecht. In mehreren anderen Bundesländern ist ein dauerhaftes Ruherecht bereits vorgesehen. Sachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und das Saarland haben entsprechende Regelungen geschaffen. Hamburg sollte diesem Beispiel folgen und dieser Verantwortung ebenfalls gerecht werden.
Ein dauerhaftes Ruherecht ist dabei mehr als eine Frage des Friedhofsrechts. Es ist ein sichtbares Zeichen nationalstaatlicher Anerkennung und Verantwortung. Die Grabstätten gefallener Soldatinnen und Soldaten sind Orte der Trauer für Angehörige, aber zugleich auch Orte des kollektiven Erinnerns für die gesamte Gesellschaft. Sie erinnern daran, dass Freiheit, Frieden und Sicherheit nicht selbstverständlich sind und dass es Menschen gibt, die bereit waren, alles zu geben, um diese Freiheit zu verteidigen.“
