Heute haben die CDU-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE gemeinsam mit der FDP-Abgeordneten Anna von Treuenfels den Antrag (s. Anlage) zur Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) zur Aufklärung der „Cum-Ex-Steuergeldaffäre“  für die nächste Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft am 28. Oktober 2020 eingereicht. Für die Einrichtung eines PUAs reicht eine 1/5-Mehrheit in der Hamburgischen Bürgerschaft aus, über diese verfügen die Antragsteller.

Dazu erklärt Dennis Thering, Vorsitzender der CDU-Fraktion: „Cum-Ex ist der größte Steuerbetrug in der deutschen Geschichte. Das Kapitel Warburg, SPD, Scholz und Tschentscher ist dabei politisch besonders brisant. Hamburg hat im Fall Cum-Ex anders agiert als alle anderen Bundesländer und der Bund. Warum? Für jeden fleißigen und gewissenhaften Steuerzahler ist es unbegreiflich, dass das Hamburger Finanzamt 2016 im Falle Warburg 47 Millionen Euro verjähren ließ und 2017 die Absicht hatte, weitere 43 Millionen Euro nicht zurückzufordern. Obwohl die Steuer zu diesem Zeitpunkt nach weithin herrschender Meinung angefallen war und die Staatsanwaltschaft Köln sowie die Finanzaufsicht bereits gegen Warburg ermittelt haben. Die Frage muss aufgeklärt werden, ob Scholz als damaliger Bürgermeister und Tschentscher als damals verantwortlicher Finanzsenator auf Hamburgs Steuerverwaltung Einfluss ausgeübt haben. Aufzuklären ist auch, welche Zusammenhänge es in dieser Causa zu weiteren SPD-Spitzenpolitikern und sogar Parteispenden an die SPD gegeben hat. Einer Aufklärung in der Sondersitzung des Haushaltsausschusses hat sich Tschentscher auch auf mehrfache Einladung der Opposition verweigert. Für jemanden, der angeblich nichts zu verbergen hat, ein sonderbares Verhalten. SPD und Grüne haben bisher nichts dazu beigetragen, maximale Transparenz in der ‚Cum-Ex-Steuergeldaffäre‘ herzustellen. Mit dieser Einsetzung eines PUAs kommt die Bürgerschaft ihrem verfassungsmäßigen Auftrag nach, die Kontrolle der Regierung zu gewährleisten. Darauf haben Hamburgs Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ein Anrecht.“ 

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