Die CDU-Fraktion fordert nach den Vorgängen bei der Stadtreinigung Hamburg eine umfassende Aufklärung und eine unabhängige Haftungsprüfung gegen die Mitglieder des Aufsichtsrats. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Aufsichtsratsvorsitzende Katharina Fegebank ihren gesetzlichen Kontrollpflichten nachgekommen ist.
Dazu Sandro Kappe, umweltpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Sollten sich die Vorwürfe gegen den ehemaligen technischen Geschäftsführer der Stadtreinigung Hamburg bestätigen, müssen diese konsequent aufgearbeitet werden. Die Verantwortung endet jedoch nicht bei der Geschäftsführung. Ebenso muss jetzt geklärt werden, ob die Aufsichtsratsvorsitzende Katharina Fegebank ihren gesetzlichen Kontrollpflichten nachgekommen ist.
Es wäre zu einfach, das größte Kostendesaster eines öffentlichen Unternehmens in Hamburg allein einem ehemaligen Geschäftsführer zuzuschreiben. Der Aufsichtsrat hat die gesetzliche Aufgabe, die Geschäftsführung zu kontrollieren. Deshalb stellt sich jetzt die entscheidende Frage: Wo war die Aufsichtsratsvorsitzende Katharina Fegebank?
Der aktuelle Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfer stellt fest, dass die Gremien aufgrund erheblicher Mängel bei Projektplanung, Projektüberwachung und Risikomanagement nicht angemessen und nicht rechtzeitig über Kostensteigerungen und Terminverzögerungen informiert wurden. Der Bericht entlastet den Aufsichtsrat an keiner Stelle. Er beantwortet insbesondere nicht die Frage, ob die vorhandenen Kontroll- und Überwachungsinstrumente ausreichend genutzt wurden. Genau deshalb ist eine unabhängige Haftungsprüfung erforderlich.
Besonders brisant ist: Es wäre nicht das erste Mal. Bereits beim Großprojekt VERA II (Klärschlammverbrennungsanlage von Hamburg Wasser) wurden erhebliche Defizite in der Projektsteuerung kritisiert. Damals wurden unter anderem ein fehlender Lenkungsausschuss, massive Probleme bei der Koordinierung der Baustelle sowie unzutreffende Informationen gegenüber dem Aufsichtsrat von der CDU aufgedeckt. Gerade diese Erfahrungen hätten Anlass sein müssen, die Steuerung künftiger Großprojekte grundlegend zu verbessern.
Doch beim ZRE zeigen sich erneut dieselben Muster: Wieder werden Mängel bei Projektplanung, Projektüberwachung und Risikomanagement festgestellt. Wieder wurden die Kontrollgremien nicht rechtzeitig und nicht vollständig über die tatsächliche Entwicklung informiert.
Wenn sich bei zwei Großprojekten derselben Behörde vergleichbare Steuerungsprobleme wiederholen, kann niemand mehr von einem bedauerlichen Einzelfall sprechen. Dann stellt sich zwangsläufig die Frage, ob die politischen Konsequenzen aus dem ersten Projekt überhaupt gezogen wurden.
Katharina Fegebank ist als Umweltsenatorin Vorsitzende des Aufsichtsrats der Stadtreinigung Hamburg. Nach den eigenen Ausführungen des Senats hat der Aufsichtsrat die Aufgabe, die Geschäftsführung auf Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit zu überwachen. Die Aufsichtsratsvorsitzende verfügt über weitreichende Kontrollrechte – von der Anforderung zusätzlicher Berichte über die Beauftragung externer Sachverständiger bis hin zur Einberufung außerordentlicher Sitzungen (Drucksache 23/4608).
Wenn sich nun herausstellt, dass der Aufsichtsrat nicht ordnungsgemäß informiert wurde, stellt sich zwangsläufig die Frage, warum die bestehenden Kontrollmechanismen nicht früher gegriffen haben. Wurden Warnsignale übersehen? Wurden die bestehenden Auskunfts- und Kontrollrechte konsequent genutzt? Genau diese Fragen beantwortet der Prüfungsbericht nicht. Sie müssen deshalb jetzt unabhängig untersucht werden.
Der Senat hat selbst bestätigt, dass mögliche Haftungsansprüche gegen Mitglieder des Aufsichtsrats bestehen können und dass die Finanzbehörde über deren Entlastung entscheidet. Da der Jahresabschluss 2025 laut Senat noch nicht festgestellt wurde, steht eine Entlastung des Aufsichtsrats noch aus. Jetzt ist deshalb der richtige Zeitpunkt für eine unabhängige Haftungsprüfung.
Ich fordere Finanzsenator Andreas Dressel auf, unverzüglich eine unabhängige Haftungsprüfung gegen die Mitglieder des Aufsichtsrats, insbesondere gegen die Aufsichtsratsvorsitzende Katharina Fegebank, zu veranlassen. Sollte sich herausstellen, dass Kontroll- oder Überwachungspflichten verletzt wurden und der Stadt dadurch ein Schaden entstanden ist, müssen mögliche Ersatzansprüche konsequent geprüft werden.
Die Hamburgerinnen und Hamburger erwarten eine vollständige Aufklärung. Dazu gehört, dass nicht nur die Geschäftsführung, sondern auch der Aufsichtsrat kritisch überprüft wird. Wer nach den Erfahrungen aus VERA II dieselben Probleme bei einem weiteren Großprojekt zulässt, muss sich der Frage stellen, ob die Kontrollstrukturen ausreichend waren. Zweimal dieselben Fehler sind kein Zufall, sie müssen lückenlos aufgearbeitet werden.“
