Hamburgs Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz und Hamburgs Finanzsenator haben sich vor Kurzem einem Vorschlag des Vorstandes des Vereins Rechtsstandort Hamburg angeschlossen, sich auf Bundesebene für eine Anschlussvereinbarung des Paktes für den Rechtsstaat einzusetzen und das Anliegen auf den jeweiligen Ministerkonferenzen einzubringen.
Hierzu Richard Seelmaecker, justizpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Unsere unabhängige Justiz ist eine der tragenden Säulen unseres Rechtsstaats. Vor allem zu lange Verfahrensdauern, dadurch bedingte Verfahrenseinstellungen gegen Straftäter sowie die schleppende Digitalisierung erschüttern jedoch regelmäßig das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz. Anzahl, Umfang und Komplexität der Verfahren steigen stetig. Hinzu kommen ständig neue Aufgaben für die Richter, Staatsanwälte, Justizvollzugsbedienstete, Rechtspfleger, Geschäftsstellen und unsere Gerichtsvollzieher. Immer wieder haben wir uns als CDU deshalb für eine bessere personelle und sachliche Ausstattung eingesetzt, die der Senat in den letzten Jahren auch in Teilen umgesetzt hat. Dazu haben auch die Bundesmittel des Pakts für den Rechtsstaat beigetragen. Die CDU setzt sich in Hamburg wie auch im Bund gleichermaßen für die Interessen unserer Justiz ein. Wir fordern als CDU-Bürgerschaftsfraktion, die neu geschaffenen Stellen in der Hamburgischen Justiz zu verstetigen. Wir setzen uns außerdem für bessere Arbeitsbedingungen unserer Justizbediensteten ein und für die notwendige Digitalisierung. Die seitens des Vereins für den Rechtsstandort Hamburg e.V. geäußerten Sorgen und die Warnungen der Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten im Rahmen der Haushaltsberatungen nehme ich sehr ernst. Wir fordern deshalb auch, dass die geschaffenen Stellen auch künftig alle umgehend nachbesetzt werden. Unsere Justizmitarbeiter dürfen nicht das Sparopfer grüner Politik in Hamburg werden. Den coronabedingt zu erwartenden Steuerausfällen wollen wir auch durch die Fortentwicklung des Paktes für den Rechtsstaat begegnen. Alle Anstrengungen auf Bundesebene zur Fortentwicklung des Pakts für den Rechtsstaat, sind daher richtig und zu begrüßen! Selbstverständlich darf sich der Senat dabei nicht aus der eigenen Verantwortung stehlen. Sofern auch Mittel eingeworben werden können, müssen diese zusätzlich Verwendung finden.“