Heute hat der Bundesgerichtshof (BGH) wie erwartet bestätigt: Cum-Ex-Geschäfte waren strafbare Steuerhinterziehung. Zugleich bestätigte der BGH, dass die Vorteile erschlichener Steueranrechnungen in Millionenhöhe zurückzuzahlen sind. Zum Hintergrund: 2020 hatte das Landgericht Bonn gegen zwei frühere Londoner Börsenhändler Strafen wegen Steuerhinterziehung angeordnet. Zudem wurde gegen das Bankhaus Warburg die Einziehung von 176 Millionen Euro beschlossen. Der BGH bekräftigte das Urteil des LG Bonn.

Dazu erklärt Prof. Dr. Götz Wiese, Sprecher der CDU-Fraktion im Hamburger Untersuchungsausschuss Cum-Ex: „Rechtlich ist klar: Cum-Ex war von Anfang an strafbar. Politisch aber ist die Frage weiterhin offen: Warum hat die Hamburger Finanzverwaltung Cum-Ex-Steuerforderungen in Millionenhöhe nicht durchgesetzt? Wie konnte so etwas in Hamburg passieren, während überall sonst in Deutschland der Fiskus die Rückforderung betrieb? Fest steht bislang nur: Der damalige Bürgermeister Olaf Scholz und der damalige Finanzsenator Peter Tschentscher tragen dafür die rechtliche und politische Verantwortung. Die CDU-Fraktion wird entschlossen die Zeugenbefragung im zweiten Halbjahr 2021 fortsetzen, um Licht ins Dunkel des damaligen Scholz-Senats zu bringen.“

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