Zum Vorhaben der Kölner Staatsanwaltschaft, nachträglich persönliche Gewinne durch Cum-Ex Geschäfte einzuziehen, erklärt Richard Seelmaecker, justizpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Cum-Ex-Geschäfte haben dem Gemeinwesen erheblichen Schaden zugefügt und das Vertrauen in die Steuergerechtigkeit massiv erschüttert.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist daher ausdrücklich zu begrüßen. Sie macht deutlich: Kriminalität lohnt sich nicht – selbst dann nicht, wenn ein Strafverfahren aus gesundheitlichen Gründen eingestellt werden muss. Es ist unerlässlich, dass unrechtmäßig erlangte Gewinne konsequent abgeschöpft werden. Der Rechtsstaat zeigt damit seine Handlungsfähigkeit und setzt ein wichtiges Signal für Gerechtigkeit. Besonders wichtig ist, dass bereits erhobene Beweise weiterhin verwendet werden dürfen. Das stärkt die Effektivität der Strafverfolgung in komplexen Finanzverfahren. Wir erwarten nun, dass die Einziehung der mutmaßlichen Gewinne konsequent geprüft und umgesetzt wird. Zugleich muss dieses Vorgehen Maßstab für weitere Cum-Ex-Fälle sein. Wer sich auf Kosten der Allgemeinheit bereichert hat, darf keinen Vorteil behalten.“

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