Mit der Verlängerung des Lockdown für den stationären Einzelhandel, die Gastronomie, das Veranstaltungswesen und viele andere Bereiche der Wirtschaft wird die Stabilisierung der betroffenen Branchen umso dringlicher. Viele Unternehmen sind mittlerweile insolvenzreif, viele Unternehmerinnen und Unternehmer setzen Privatvermögen und ihre Altersabsicherung ein, um Betrieb und Arbeitsplätze zu retten.

Vor diesem Hintergrund fordert Prof. Dr. Götz Wiese, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, die Corona-Hilfen auf neue Füße zu stellen: „Die Corona-Hilfen des Bundes und der Länder müssen angesichts des fortgesetzten Lockdown neu aufgestellt werden. Kohärente Krisenpolitik bedeutet, den Durchhalteparolen angemessene Kriseninstrumente beiseite zu stellen, die den Betroffenen durch die Schließungsphase helfen. Der „Förderdschungel“ zwischen unabgestimmten Bundes- und Landesprogrammen muss beseitigt werden. 

Wie in der ersten Phase der Pandemie, sollten künftig Bundes- und Landesmittel in den Bundesländern jeweils über eine Landesbehörde ausgereicht werden. Damit würden die Antragsvoraussetzungen vereinheitlicht, und es wird die Möglichkeit eröffnet, mit länderseitigen Förderprogrammen nach Bedarf zeitnah und zielgerichtet nachzusteuern, wenn dies aufgrund örtlicher Besonderheiten geboten ist.

Für die Freie und Hansestadt Hamburg ist die Investitions- und Förderbank (IFB) die geeignete Behörde zur Ausreichung der Mittel. Die IFB sollte als zentrale Beratungs- und Koordinierungsstelle für Hamburger Unternehmen weiter ausgebaut werden und Hilfestellung bei der Beantragung von Mitteln und verbesserten Zugang zu Informationen über die verschiedenen Fördermöglichkeiten bieten. Zudem sollten die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen werden, dass die IFB einen verbesserten automatischen Datenabgleich mit den Finanzämtern durchführen kann, um die vom antragstellenden Unternehmen eingereichten Daten zu plausibilisieren. Auf diese Weise werden die Verfahren beschleunigt und sicherer gemacht. Dabei ist die bestmögliche Zusammenarbeit mit der Behörde für Wirtschaft und Innovation und mit den Kammern sicherzustellen.

Die Freie und Hansestadt Hamburg muss sodann passgenau zusätzliche Programme auflegen, um Hamburger Unternehmen zu stabilisieren. Wir fordern den Senat erneut auf, den vom Lockdown betroffenen Soloselbstständigen, Einzelunternehmen und Kleinunternehmen in Hamburg einen Unternehmerlohn als bedarfsorientierten Zuschuss zu zahlen. Diese Unternehmerinnen und Unternehmer dürfen nicht im Regen stehen gelassen werden.“ 

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