Heute werden erste Ergebnisse der aktuellen Steuerschätzung bekanntgegeben. Bereits unabhängig davon denkt der Senat darüber nach, schon jetzt für das Jahr 2022 festzulegen, abweichend von den Regelungen der Schuldenbremse Kredite aufnehmen zu können. Im Zuge der Corona-Pandemie hatte die Bürgerschaft bereits für die Jahre 2020 und 2021 das Vorliegen einer außergewöhnlichen Notsituation als Ausnahme von der Schuldenbremse beschlossen.

Hierzu Thilo Kleibauer, haushaltspolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion: 

„Es kann nicht sein, dass die rot-grüne Koalition jetzt schon den außergewöhnlichen Notfall für das Jahr 2022 ausrufen will. Offenbar wollen SPD und Grüne die Ausnahme von der Schuldenbremse zur dauerhaften Regel machen. Das ist unverantwortlich. Es ist derzeit schwer einzuschätzen, wie die konjunkturelle Entwicklung in den kommenden Monaten verläuft. Auch daher ist es völlig verfehlt, jetzt schon einen zusätzlichen Kreditrahmen für 2022 festzulegen. Dies wäre eine Absage an eine nachhaltige und disziplinierte Haushaltspolitik.

Das Hamburger Haushaltswesen mit der vorhandenen Konjunkturposition lässt in den kommenden Jahren bereits eine hohe Kreditaufnahme zum Ausgleich schwankender Steuereinnahmen zu. Auch daher macht die Verfassung klare Vorgaben an Ausnahmen von der Schuldenbremse, die nicht beliebig von einer Regierungskoalition ausgeweitet werden können. Vor wenigen Wochen hat der Finanzsenator noch öffentlich an seine Senatskollegen zur Sparsamkeit appelliert, nun kapituliert er. Dies mag kurzfristig koalitionsinterne Probleme lösen, ist aber längerfristig ein Irrweg.

Angesichts der Unsicherheiten bei den Steuereinnahmen sollte der Senat ansonsten überlegen, anstatt eines Doppelhaushaltes für 2021 und 2022 zunächst nur einen Haushaltsplan für 2021 vorzulegen. Dies wäre seriöser als jetzt gleich massive Schuldenpläne für 2022 zu beschließen.“

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